Folgende Situation:
Ich fange nächstes Jahr mit dem Studium in Lüneburg an. Meine Oma hat da eine Eigentumswohnung 41 m² die Sie mir schenken möchte.
Sehe ich das a) richtig das diese nach:
29.3.2 Eine Härte liegt insbesondere vor, a. wenn die Vermögensverwertung zur Veräußerung oder Belastung eines im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes angemessenen Hausgrundstücks, besonders eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, die selbstbewohnt sind oder im Gesamthandseigentum stehen, führen würde. nicht als Vermögen angerechnet werden würde?
und b) Wäre die Bedarfshöhe dann 2.1 oder 2.2?
§ 13 Bedarf für Studierende 2.Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 373 Euro. Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende 1.bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 49 Euro, 2.nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 224 Euro.
Ich hoffe ich konnte mich irgendwie verständlich ausdrücken und bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten
Freundliche Grüße
Dirk