meine Frau hat 1985 ihr Studium unterbrochen. Es bestehen immer noch Bafög-Schulden, die aufgrund der finanziellen Situation bisher nicht zurück gezahlt werden mussten.
Gibt es nicht nach so langer Zeit einmal eine endgültige Niederschlagung der Forderung ? Jedes Jahr muss sie die finanziellen Verhältnisse darlegen.
meine Frau hat 1985 ihr Studium unterbrochen. Es bestehen
immer noch Bafög-Schulden, die aufgrund der finanziellen
Situation bisher nicht zurück gezahlt werden mussten.
hm, habt ihr da nicht vielleicht den falschen Antrag gestellt. Falls Deine Frau wegen Kinderbetreuung kein oder nur Einkommen hatte, hätten nach meiner Kenntnis die Zahlungen nicht nur gestundet sondern zahlungsfrei getilgt werden müssen.
Gibt es nicht nach so langer Zeit einmal eine endgültige
Niederschlagung der Forderung ? Jedes Jahr muss sie die
finanziellen Verhältnisse darlegen.
Nachträglich geht das nicht mit der Kinderbetreuung, z umindestens war das bei mir damals so.
aber wo er recht hat, hat er recht.
Ich kenne mich nicht mit dem Bafög aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, aus welchem Grund die Forderungen fallengelassen werden sollten.
Hallo Andreas,
ich würde dir und deiner Frau empfehlen, zu einer Schuldnerberatungsstelle in deinem Wohnort zu gehen.
Wenn euer finanzielle Lage es nicht zuläßt, dass ihr eure Schulden bezahlen könnt, sollte dort vor Ort geprüft werden, in wie weit eine private Insolvenz in Betracht kommt.
Diese Beratungen sind kostenfrei und werden zum Bsp. über die Arbeiterwohlfahrt und bei der Caritas angeboten.