Student A hat die Höchstförderdauer (Regelstudienzeit) erreicht und bekommt von nun an offiziell kein Bafög mehr. Darf A ab dann mehr als die höchstens 5200 Euro haben, weil er z. B. eine Schenkung von einigen Tausend Euro bekommt? Oder wäre da irgendwas rückwirkend? Eigentlich nicht oder? Es zählt nur, dass er während dem Bewilligungszeitraum eben unter der 5200 Euro -Grenze ist. Danach ist egal, oder täuscht man sich da?
Es wird immer nur das Vermögen am Stichtag betrachtet. Zwischen den Stichtagen und danach kann man so viel haben, wie man will.
Stichtag ist der Tag des Antrags bzw. der Tag des Verlängerungsantrags.
Höchstförderdauer erreicht --> keine weitere Beantragung
–> kein Stichtag mehr --> Vermögen egal.