Hi,
hier mal folgender theoretischer Sachverhalt
Person A bekommt von Person B mehrere 1000 Euro geliehen um eine Ausbildung an einer privaten medizinischen Fachschule (Physiotherapie) zu absolvieren.
Es wurde immer schriftlich festgehalten wann und wieviel Geld verliehen wurde.
A beendet die Ausbildung und beginnt ein Studium. Für diese Studium beantragt und erhält Person A Bafög.
Gesetzt den Fall Person A würde eine größere Summe erben - kann sie davon zuerst die Schulden an B zurückzahlen oder wird das Erbe sofort auf das Bafög angerechnet?
viele Grüße und Danke
Susanne