Bafög, Erbe und Schulden

Hi,
hier mal folgender theoretischer Sachverhalt

Person A bekommt von Person B mehrere 1000 Euro geliehen um eine Ausbildung an einer privaten medizinischen Fachschule (Physiotherapie) zu absolvieren.
Es wurde immer schriftlich festgehalten wann und wieviel Geld verliehen wurde.

A beendet die Ausbildung und beginnt ein Studium. Für diese Studium beantragt und erhält Person A Bafög.

Gesetzt den Fall Person A würde eine größere Summe erben - kann sie davon zuerst die Schulden an B zurückzahlen oder wird das Erbe sofort auf das Bafög angerechnet?

viele Grüße und Danke
Susanne

Grs. müsste für das geliehene Geld eine Rückzahlungsverpflichtung bestehen, am besten schriftlich als vertrag.
Tritt der BaFög Fall nach der Erbschaft ein, und wurde das Geld vorher geliehen, mit entspr. Rückzahlungsvereinbarung, z,B. Rückzahlung nach Erhalt des Erbes, dürfte zunächst erst dieser Fall eintreten, bevor eine Anrechnung erfolgt.
Jedoch darf es sich bei dem Geschäft der geldleihe nicht um ein Scheingeschäft handeln.