BAFÖG erstmals beantr. nach Fachwechsel

Hallo Experten!

Eine Freundin studierte zunächst zwei Semster Psychologie in Ihrer Heimatstadt ohne BAFÖG. Dann stellte sie fest, daß das nicht „das Wahre“ für Sie ist und begann nun ein Medizinstudium am anderen Ende Deutschlands. Nun benötigt Sie BAFÖG, der Sachbearbeiter ist anscheinend guten Willens (und wies sie beim ersten Antrag darauf hin, daß sie den Fachwechsel unzureichend begründete), mag aber nicht konkret sagen, welche Eckpunkte es zu beachten gilt. Überarbeitet steht nun in der Begründung für den Fachwechsel, daß erst im zweiten Semester ersichtlich wurde, in welchem Maß ein Psychologiestudium auf Statistik und Theorie fußt, das eigentlich Interesse aber anderen Veranstaltungen und vor allem den klinischen Bezügen galt, und ein Medizinstudium für eine Tätigkeit im psychiatrischen Bereich ebenso zielführend ist.
Weiß jemand, wie die Vergabebedingungen für BAFÖG genau aussehen und in wieweit ein Wechsel des Studienfachs problematisch ist (Mir übrigens schleierhaft, wo das Problem liegt, schließlich hat sie zuvor NIE BAFÖG bezogen), und ob die Begründung so wohl klargeht?
Ich danke Euch von Herzen!
David

Hi,

(Mir übrigens schleierhaft, wo das Problem
liegt, schließlich hat sie zuvor NIE BAFÖG bezogen),

als ich studierte war das total egal ob man BAföG von Anfang an beantragte oder nicht. Vom ersten eingeschriebenen Semester zählte die Förderungshöchstdauer.
Das wird heute kaum anders sein :frowning:
Mit Logik darfst du da nicht kommen, von wegen vor dem Fachwechsel kein Geld bekommen. Das System ist so ausgelegt, dass der Staat möglichst wenig bezahlen muss. Es ist nicht das Ziel den Studi mit einem maximalen Betrag x zu fördern.

Wenn man das erstmal verstanden hat, versteht man auch die Vorgehensweise das Stu-Werkes *grins*

Wenn man einen BAföG-Anspruch hat, muss man sich das Geld auch gleich nehmen. Sollte man es erstmal nicht brauchen legt man es auf’s Sparbuch.
Sorry, diese Schröpfmentalität ist zwar total beschissen, aber das System zwingt genau diese dem Bürger auf wenn er nicht verloren gehen will.

Viele grüße,
J~

Wichtig ist vor allem, dass sie SOFORT schriftlich BaföG beantragt. Da reicht schon ein Brief in dem ganz formlos steht: „Hiermit beantrage ich formlos BaföG. Die entsprechenden Unterlagen reiche ich nach, bitte um Bestätigung“. Beim BaföG Amt kriegt man nämlich die Rückzahlung (wenn sie den Antrag endlich mal bearbeitet haben) bis zu dem Monat, in dem du dich das erst Mal schriftlich bei denen gemeldet hast.

Gruß
deliana