Hallo Cala,
das BaföG-Gesetz kennt den Fachwechsel als „wichtig“ oder als „unabweisbar“.
Aus „wichtigen Gründen“ kann man nur in den ersten drei Semstern wechseln;
offiziell besteht dabei eine Begründungspflicht, in den meisten Fällen verzichten die BaföG-Ämter aber auf diese Begründung, weil dort eben eine Leerformel wie „… im neuen Studiengang sehe ich größere Chancen, diesen erfolgreich abzuschließen, weil er meinen Interessen und Fähigkeiten mehr entspricht“, etc. juristisch eindeutig als „wichtig“ zu gelten hat bzw. im BaföG-Gesetz auch die Vermutungsformel steht:
„Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 [wichtiger Grund] erfüllt sind“
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/7.html
Aus „unabweisbaren Gründen“ kann man meines Wissens auch noch später wechseln.
Aber die „Unabweisbarkeit“ ist auch aus einem anderen Grund wichtig:
während die Förderungshöchstdauerdauer (an die Regelstudienzeit des Studiengangs gekoppelt!) beim Fachwechsel aus „wichtigem Grund“ mit der bisherigen Förderungsdauer verrechnet wird (das heißt, das eine Semester,das Du bereits studiert hast, wird Dir vom neuen Studiengang „abgezogen“), geschieht dies beim Wechsel aus „unabweisbarem Grund“ nicht.
Hier wird also die neue Förderungshöchstdauer in vollem Umfang an die Regelstudienzeit des neuen Studiengang angepasst, also ohne „Abzug“.
In Deinem Fall heißt dies: solltest Du es schaffen, aus „unabweisbarem Grund“ wechseln zu können, dann erhältst Du ein Semester länger BaföG als beim „wichtigen Grund“.
Von daher ist es vielleicht die Mühe wert, nach „unabweisbaren Gründen zu suchen“, am leichtesten natürlich mit ärztlichen Attesten (ich weiß ja nicht was Du studierst).
Naja, und eines ist auch noch wichtig: Im Normalfall wird nur ein einziger Fachwechsel genehmigt, solltest Du also nach einem Semester merken, dass Dir der neue Studiengang auch nicht taugt, dann ist Deine BaföG-Karriere höchstwahrscheinlich schon nach zwei Semestern beendet.
Was will ich damit sagen?
Mein Tipp wäre (ob das möglich ist hängt von Deinem neuen Studiengang und von Deiner Uni ab, aber bei den meisten geht das)folgender:
Solltet Du Dir über die Richtigkeit des neuen Studienganges nicht ganz sicher sein, dann bleib doch noch ein Semester administratorisch im alten Studiengang; dennoch kannst Du Vorlesungen und Seminare im neuen Studiengang besuchen und dort auch „Scheine“ machen (das geht zumindest an vielen Unis in vielen Studiengängen);
so verlierst Du keine Zeit, lässt Dir alle Möglichkeiten offen, kannst den neuen Studiengang testen, und kannst ja dann Ende des zweiten Semesters, wenn Du eher weißt, wie der neue Studiengang ist, immer noch wechseln, ohne Förderung zu verlieren („wichtig“), oder im Gegenteil sogar gewinnen(„unabweisbar“).
Ich sollte BaföG-Berater werden 
(was heißen soll: ich bin keiner!, deshalb: mir vertrauen ist gut, zum BaföG-Berater gehen ist besser)
Viele Grüße
franz