Liebe ExpertInnen,
wie hängt die Höhe des Bafög vom Familienstand der Eltern ab? Konkreter Fall: Studentin bezieht Bafög, Eltern melden (angeblich) nicht, dass sie sich getrennt haben, Amt spricht von „Förderungsleistungen ab 07/2000 in Höhe von EUR x.xxx,xx, die Ihrer Tochter nicht zustanden“.
Durch die Trennung der Eltern ist niemandem ein Vermögen zugewachsen, der Vater verdient wie vorher, Mutter ebenfalls - wieso sollte sich da die Berechnungsgrundlage für das Bafög der Tochter ändern? Wer weiß was?
hi,
§ 25 BaföG regelt unterschiedliche anrechnung von elterneinkommen, je nach getrennt-leben oder nicht:
"§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei
- vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2760 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 1440 Euro),
- vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie vom Einkommen des Ehegatten des Auszubildenden 1840 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 960 Euro).
[…]"
insoweit kommt es zu änderungen. bedenke dass du auf den bafög-formularen und deine eltern auf deren formularen für die richtigkeit der angaben unterschrieben hast/haben. auch wurde sicherlich unterschrieben, das veränderungen unverzüglich gemeldet werden. wenn nun also nur bafög zurückverlangt wird, ist das noch in ordnung. m.E. kann sogar ein ordnungswidrigkeiten verfahren eingeführt werden.
mfg vom
showbee
Hi showbee,
(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei
- vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn
sie nicht dauernd getrennt leben, 2760 DM (ab 1.7. bzw.
1.10.2002: 1440 Euro),
- vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie
vom Einkommen des Ehegatten des Auszubildenden 1840 DM (ab
1.7. bzw. 1.10.2002: 960 Euro).
eben das erscheint mir so rätselhaft: Ein verheiratetes Paar hat einen Freibetrag von 1440 Euro, ein getrenntlebendes zweimal 960 Euro. Das entspricht ja auch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass zwei Single-Haushalte teurer sind als ein gemeinsamer. Woher kommt nun also die Minderung des Förderbetrages?
Gruß Ralf
Woher kommt nun also die Minderung des
Förderbetrages?
hi ralf,
das kann dir nur das zuständige amt mitteilen. ich gehe davon aus, dass noch andere kinder „vorhanden“ sind. je nach dem in welchem haushalt die leben kann es noch abweichungen geben.
ich würde auf jeden fall mal einfach im bafög-amt anrufen (tel. nr. auf dem bescheid) und nachfragen. wenn man freundlich anfragt, ist eine behörde auch recht nett und angenehm und kein „bürgerfressender drache“…
mfg vom
showbee