die förderungshöchstdauer des bafögs orientiert sich ja an der regelstudienzeit. wie sieht das nach einem studiengangwechsel aus? dann sollte die förderung doch wieder von vorn beginnen, wenn man den wechsel dem bafögamt plausibel machen kann, oder?
die erfordernisse kenn ich ja alle, nur die eine frage:
bekomme ich nach begruendetem fachrichtungswechsel nochmal die volle foerderungshöchstdauer für den neuen studiengang? oder werden die bereits im anderen studiengang angefallenen sem. angerechnet?
soweit ich weiß (aus leidvoller Erfahrung, meiner und der meines Bruders) sieht es nach einem Studiengangwechsel so aus, dass das Bafögamt erst mal entscheidet, ob dieser Wechsel sinnvoll und notwendig war. WEnn die Gründe eingesehen werden, bekommst du weiter Bafög, wenn nicht, gibt es gar nichts mehr. Das kannst du aber üblicherweise vorher schon mit deinem zuständigen Sachbearbeiter klären, der kann dir sagen, wie gut deine Chancen stehen. WEnn du weiter Bafög bekommst, dann bis zur Förderungsgrenze des zuerst begonnenen Studienganges.