Bafög-Frage

Hi,
(hoffe, ich bin hier mit meiner Anfrage richtig - hatte als Alternative das Ausbildungs-Brett in Erwägung gezogen…)

Mein Sohn bezieht Bafög. Nun wird das Bafög nach den Einkünften der Eltern (in diesem Fall bin es nur ich, die Mutter) vom vorletzten Jahr berechnet. Das heißt, der Bafög-Antrag, den ich jetzt für 2004 ausfülle, bezieht sich auf mein Einkommen im Jahr 2002.
Nur: In 2002 habe ich gut verdient, d.h. meinem Sohn nur ein Taschengeld bewilligt werden. Ich selbst aber bin schon seit letztem Jahr arbeitslos und pfeife finanziell selbst auf dem letzten Loch.

Gibt es eine Ausnahmeregelung, wonach diese spezielle Situation berücksichtigt wird? Und wie stelle ich diesen zusätzlichen Antrag - formlos, oder gibt es da ein Extra-Formular, das ich anfordern muss?
Danke für Eure Infos,
Anja

Hallo Anja,

ja, das gibt es und nennt sich

Aktualisierungsantrag

„Wenn das Einkommen der Eltern bzw. der/s Ehegattin/en z.B. durch inzwischen eingetretene Arbeitslosigkeit im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im normalerweise maßgeblichen vorletzten Kalenderjahr, dann kann auf Antrag (§24 Abs. 3 BAföG).von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum ausgegangen werden. Und zwar auch nur gezielt für ein Elternteil oder nur die/den Ehegatten/in. Für die anderen anzurechnenden EinkommensbezieherInnen bleibt weiterhin das Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr relevant.“

gefunden unter:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php

Gruß
Tato

Wow! Dank&* owT