Bafög Freibetrag

Hallo liebe Wissenden,

ich habe eine Frage zum Bafög-Freibetrag. Nehmen wir an, ein Student im Ausland erhält Bafög, der jedoch die Lebenshaltungskosten und Studiengebühren bei weitem nicht abdeckt. Der monatliche Bafögsatz entspricht ziemlich exakt allein den Mietkosten, der Studiengebühren-Zuschuss deckt die Gebühren nicht vollständig. Eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung:

  • Die Mietkosten für das Studentenzimmer betragen ca. 520 Euro monatlich.
  • Der Bafögsatz ist, einschl. Mietzuschuss von 64 Euro, etwa 520 Euro.
  • Die Studiengebühren betragen etwa 6000 Euro pro Jahr.
  • Das Auslandsbafög deckt nur Gebühren von bis zu 4500 Euro ab.

Der Student sieht sich gezwungen, einen Kredit über monatlich 300 Euro aufzunehmen, um die Lebenshaltungskosten zu begleichen.

Nun bewirbt sich der Student um ein Stipendium und erhält es. Insgesamt beträgt das Stipendium in etwa den Bafög-Betrag für das Förderjahr + den monatlichen 400 Euro-Freibetrag (ebenfalls fürs ganze Jahr). Unterm Strich würde der Student also ohne Bafög dastehen.

Jetzt die Fragen:

  1. Kann aufgrund der doch erheblich höheren anfallenden Mietkosten und Studiengebühren, als normalerweise vom Auslandsbafög vorgesehen, der Freibetrag um diesen Betrag erhöht werden? Z.B. sieht das Bafög die Deckung von max. 194 Euro Miete vor, die monatliche Differenz zu den zusätzlichen Mietkosten für den Studenten beträgt also fast 330 Euro. Hinzu kommen die ungedeckten 1500 Euro Studiengebühren für das Jahr. Allein dadurch überschreitet der Student in den zusätzlich (also nicht vom Bafög gedeckten, aber für das Studium notwendigen) Kosten schon den 400 Euro-Freibetrag. Kann er das in irgendeiner Weise beim Bafögamt geltend machen?

  2. Wird der Freibetrag erhöht, wenn ein Elternteil des Studenten schwer behindert ist? Oder gibt es dadurch andere Begünstigungen für den Studenten?

  3. Gibt es eine unabhängige Bafög-Beratungsstelle, an die sich der Student wenden kann? Oder wo kann er sich sonst persönlich Rat einholen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Schöne Grüße
Anja

Hier noch ein Nachtrag.

Das Einkommen der Eltern liegt in dieser Konstellation innerhalb des Freibetrags, sodass von ihnen keine Zuzahlung zu den Lebenshaltungskosten des Studenten erwartet.

Die sehr hohen Mietkosten liegen nicht am Luxusleben des Studenten (dies sei die Miete für ein Zimmer in einer WG, nicht für eine eigene Wohnung o.ä.), sondern an den allgemein sehr erhöhten Mietkosten in der Region. Das Studium erfolgt in einem EU-Land, sodass kein Lebenshaltungskosten-Zuschuss vom Amt gewährt wird.

Die Zahlen, die ich unten angegeben haben, sind nicht exakt. Ich glaube, der Einkommensfreibetrag für den Studenten beträgt, wenn ich es richtig verstanden habe, 4330 € pro Jahr und nicht 4800 €, wie es nach meiner Annahme von 400 € monatlich weiter unten der Fall wäre. Aber das ist für die Frage an sich ja nicht von großer Bedeutung, man sehe mir also solche Ungenauigkeiten nach (obgleich ich mich über eine Korrektur freuen würde).

Viele Grüße
Anja

Wenn die Bafög-Einkommensgrenze überschritten wird, mindert sich das Bafög entsprechend dem überschreitenden Betrag.
Es fällt also nicht komplett weg, wie das Kindergeld.
(mehr zu Kindergeld: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php)

Alles, was ich bisher zum Thema Bafög weiß, habe ich hier notiert:
http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

  1. Gibt es eine unabhängige Bafög-Beratungsstelle, an die sich
    der Student wenden kann? Oder wo kann er sich sonst persönlich
    Rat einholen?

So Fragen wie Deine stelle ich bei: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…
=sehr gutes Bafög-Forum :smile:

Dort gibt es ein Forum „Eigenes Einkommen und Vermögen“

Schöne Grüße
JoKu

Hallo Anja,

schau mal hier rein:

http://www.bafoeg-rechner.de/

Da steht (fast) alles, was Geld+Bafög relevant ist, drin.
Und ein Forum, wo du deine Fragen stellen kannst, ist auch dabei.

Gruß,
Maja