Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine Frage zum Bafög-Freibetrag. Nehmen wir an, ein Student im Ausland erhält Bafög, der jedoch die Lebenshaltungskosten und Studiengebühren bei weitem nicht abdeckt. Der monatliche Bafögsatz entspricht ziemlich exakt allein den Mietkosten, der Studiengebühren-Zuschuss deckt die Gebühren nicht vollständig. Eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung:
- Die Mietkosten für das Studentenzimmer betragen ca. 520 Euro monatlich.
- Der Bafögsatz ist, einschl. Mietzuschuss von 64 Euro, etwa 520 Euro.
- Die Studiengebühren betragen etwa 6000 Euro pro Jahr.
- Das Auslandsbafög deckt nur Gebühren von bis zu 4500 Euro ab.
Der Student sieht sich gezwungen, einen Kredit über monatlich 300 Euro aufzunehmen, um die Lebenshaltungskosten zu begleichen.
Nun bewirbt sich der Student um ein Stipendium und erhält es. Insgesamt beträgt das Stipendium in etwa den Bafög-Betrag für das Förderjahr + den monatlichen 400 Euro-Freibetrag (ebenfalls fürs ganze Jahr). Unterm Strich würde der Student also ohne Bafög dastehen.
Jetzt die Fragen:
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Kann aufgrund der doch erheblich höheren anfallenden Mietkosten und Studiengebühren, als normalerweise vom Auslandsbafög vorgesehen, der Freibetrag um diesen Betrag erhöht werden? Z.B. sieht das Bafög die Deckung von max. 194 Euro Miete vor, die monatliche Differenz zu den zusätzlichen Mietkosten für den Studenten beträgt also fast 330 Euro. Hinzu kommen die ungedeckten 1500 Euro Studiengebühren für das Jahr. Allein dadurch überschreitet der Student in den zusätzlich (also nicht vom Bafög gedeckten, aber für das Studium notwendigen) Kosten schon den 400 Euro-Freibetrag. Kann er das in irgendeiner Weise beim Bafögamt geltend machen?
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Wird der Freibetrag erhöht, wenn ein Elternteil des Studenten schwer behindert ist? Oder gibt es dadurch andere Begünstigungen für den Studenten?
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Gibt es eine unabhängige Bafög-Beratungsstelle, an die sich der Student wenden kann? Oder wo kann er sich sonst persönlich Rat einholen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Schöne Grüße
Anja
