Hallo, ich wüsste gerne, ob ich meine Tätigkeit als Komparse (beim Film) in jährlicher Höhe von bis 2100 als Übungsleiterpausch-Freibetrag gilt? Ich also, zu meinem 400 € Job noch monatlich als Komparse 175 Euro dazuverdienen darf, ohne Steuern zu zahlen?
Hintergrund ist folgendes Urteil: http://www.iww.de/vb/archiv/uebungsleiter-fg-sachsen…
Nur handelt es sich hierbei um einen Komparsen bei der Oper. Ich wüsste gerne, inwiefern dies auf für Komparsen beim Film gilt
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Zudem wüsste ich gerne, ob dieser Freibetrag (wenn er denn gilt) beim BafÖG-Amt ebenfalls als erhöhter Freibetrag angesehen wird und ob man diesen bei dem Punkt „Einkommen“ extra angeben muss.
Freue mich auf Einschätzungen/Erfahrungen.