Bafög-Freibetrag?

Hallo, ich wüsste gerne, ob ich meine Tätigkeit als Komparse (beim Film) in jährlicher Höhe von bis 2100 als Übungsleiterpausch-Freibetrag gilt? Ich also, zu meinem 400 € Job noch monatlich als Komparse 175 Euro dazuverdienen darf, ohne Steuern zu zahlen?

Hintergrund ist folgendes Urteil: http://www.iww.de/vb/archiv/uebungsleiter-fg-sachsen…

Nur handelt es sich hierbei um einen Komparsen bei der Oper. Ich wüsste gerne, inwiefern dies auf für Komparsen beim Film gilt

***
Zudem wüsste ich gerne, ob dieser Freibetrag (wenn er denn gilt) beim BafÖG-Amt ebenfalls als erhöhter Freibetrag angesehen wird und ob man diesen bei dem Punkt „Einkommen“ extra angeben muss.

Freue mich auf Einschätzungen/Erfahrungen.

Hallo,

sorry, damit bin ich nicht vertraut, ist ein Einzelfallurteil, grundsätzlich gehe ich davon aus, dass das Einkommen Bafög schädlich ist.
Hilft nur die direkte Anfrage beim Amt.

Grüße

Al

Hallo,

da bin ich überfragt … müsste aber über Google doch irgendwie herauszufinden sein.

LG

figuralis

Hallo Thule,
das ist ja mal eine lustige Frage :smile:
Also wenn deine Komparsentätigkeit „eine gewissen Gestaltungshöhe“ erreicht, wie es in dem Text so schön heißt, dann würde der Übungsleiterfreibetrag auch für dich gelten. Nun kannst du wahrscheinlich selbst am besten entscheiden, ob du dich in deinen Rollen eher als „menschliche Requisite“ oder doch eher als schauspielerisch geforderter nebenberuflicher Künster siehst… aber probieren kann man es auf jeden Fall. Ob Oper oder Film dürfte dabei eigentlich keinen Unterschied machen, denn auch Filmschaffende gelten grundsätzlich als Künstler.

Zudem wüsste ich gerne, ob dieser Freibetrag (wenn er denn gilt) beim BafÖG-Amt ebenfalls als erhöhter Freibetrag angesehen wird und ob man diesen bei dem Punkt „Einkommen“ extra angeben muss.

Wenn für dieses Einkommen der Übungsleiterfreibetrag gewährt wird, würde das Einkommen meines Erachtens in Höhe des Freibetrags NICHT auf das Bafög angerechnet. Diese Art von steuerfreien Einkünften (Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen) werden grundsätzlich bei der Ermittelung der eigenen Einkünfte für das Bafög nicht herangezogen.

Viele Grüße
tinastar

Punkt 1 wäre mit dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt abzuklären. Das betrifft nicht BaföG.

Übungsleiterfreibeträge zählen nicht als Einkommenm
auch nicht Nachzuschläge.

Hallo Thule,

leider kenn ich mich damit nicht aus.
Aber sicher ist es beim Bafög wieder ganz was anderes,
als in der Einkommensteuer - davon kannst du ausgehen.

Schöne Grüße
Rainer

Hallo, nimms mir bitte nicht übel aber diese Fragen betreffen einfach nicht mein Fachgebiet. Solltest Du mal was Internationales oder was Gesellschaftsrechtliches haben, melde Dich gern.
Gruss
Thomas

Hallo, ich wüsste gerne, ob ich meine Tätigkeit als Komparse
(beim Film) in jährlicher Höhe von bis 2100 als
Übungsleiterpausch-Freibetrag gilt? Ich also, zu meinem 400 €
Job noch monatlich als Komparse 175 Euro dazuverdienen darf,
ohne Steuern zu zahlen?

Hintergrund ist folgendes Urteil:
http://www.iww.de/vb/archiv/uebungsleiter-fg-sachsen…

Nur handelt es sich hierbei um einen Komparsen bei der Oper.
Ich wüsste gerne, inwiefern dies auf für Komparsen beim Film
gilt

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Der sogenannte Übungsleiter-Freibetrag (§ 3 Nr.26 EStG -Einkommensteuergesetz- gilt nur für Tätigkeiten für eine juristische Person des öffentlichen Recht unter bestimmten Voraussetzungen (www.gesetze-im-internet.de/estg/_3.html).

Zudem wüsste ich gerne, ob dieser Freibetrag (wenn er denn
gilt) beim BafÖG-Amt ebenfalls als erhöhter Freibetrag
angesehen wird und ob man diesen bei dem Punkt „Einkommen“
extra angeben muss.

Da muss ich leider passen.

Freue mich auf Einschätzungen/Erfahrungen.

Hallo
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Sprich das doch mal mit deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt durch. Zeig Ihm das Urteil und beweise Ihm, dass das auch auf dich zutrifft.

Gruß Andreas

Hallo,

bin in diesem punkt kein experte, aber da es keine gemeinnützige üb.leitertätigkeit ist: klares nein, also steuer- u. sozialabgabepflichtig.

mfg ignaz

Nun das urteil gilt js noch nicht.

Moin!
Sorry, ich bin kein Experte für Steuerfragen
Gruß
MK

Hallo,

leider kann ich dir nicht helfen, aber 400 EUR Job und Übungsleiter Pauschale sind zwei getrennte Schuhe. 400 EUR Job wird bei Steuererklärung nicht berücksichtigt (nur wenn auf Steuerkarte gearbeitet wird).

Gruß
Marinel