Liebe/-r Experte/-in,
Ich brauche folgende Auskunft (habe über - google keine Informationen dazu gefunden) und hoffe, dass Du mir helfen kannst, bzw. einen Link schicken, bei dem ich Infos bekommen:
Welche Höchstgrenze für Vermögen (BaföG-Freibetrag) galt in den Jahren 2003 - 2007 für eine einzelne kinderlose Person (= Atragsteller)?
Ich habe über das Internet nur herausgefunden, dass ab 2008 der Betrag 5.200€ betrifft und brauche nun den genauen Betrg für die Zeit vorher.
Oder hat sich dieser Betrag nicht geändert? Ich finde im Internet immer nur diese 2.500€ für die Zeit ab 2008.
Danke für die Info,
Susanne