wenn Kinder über 25 sind, sind die Eltern ja nicht mehr unterhaltspflichtig. Das müsste doch bedeuten, dass alle Studenten über 25, wenn sie Bafög beantragen, keinen Einkommensnachweis der Eltern einbringen müssen und volles Bafög bekommen?
Mir sagte jemand, wenn die Eltern vor dem 25. Lj. ein Studium ganz oder teilwese finanziert haben, müssen sie das bis zum Ende des Studiums tun, also oft auch über das 25. Lj. hinaus. Zählt in dem Sinne das Masterstudium als „neu“, wenn der Bachelor abgeschlossen wurde?
Das müsste doch bedeuten, dass alle
Studenten über 25, wenn sie Bafög beantragen, keinen
Einkommensnachweis der Eltern einbringen müssen und volles
Bafög bekommen?
Mir sagte jemand, wenn die Eltern vor dem 25. Lj. ein Studium
ganz oder teilwese finanziert haben, müssen sie das bis zum
Ende des Studiums tun, also oft auch über das 25. Lj. hinaus.
Ja, eben weil die Regeln beim BAföG halt anders sind.
Zählt in dem Sinne das Masterstudium als „neu“, wenn der
Bachelor abgeschlossen wurde?
Ja, neues Studium --> neuer Antrag.
Außerdem kenne ich diesbezüglich keine U25-Regel - die Eltern sind laut BGB nur verpflichtet, die erste Ausbildung / Studium zu finanzieren.
Warum das BAföG nun das BGB enthebelt (Beispiel: Einkommensanrechnung der Eltern bei Studium nach Ausbildung ohne weiterer Berufserfahrung), habe ich jedoch noch nie verstanden…