Hallo.
hallo ihr lieben!
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mir war mal irgendwoher bekannt, dass man, sobald man bafög
beantragt hat - egal ob nun erfolgreich oder nicht - von der
gez sich befreien lassen kann. also hauptsache beantragt, man
braucht keins bekommen und kann trotzdem von der gez befreit
werden. schwiegermami meinte aber, das wär jetz nich mehr so,
befreit würde nur, wer auch bafög kriegt (hat zwei studierende
kinder).
kann mir das jemand bestätigen? weil sonst beantrag ich gar
nich erst bafög, mir ist klar, dass ich keins kriege.
Sagen wir es so - im April 2005 trat ein neuer Staatsvertrag.
GEZ-Befreiung ist kein Anspruch mehr, so der Tenor der GEZ.
Wenn man den Antrag stellt, MUSS er VOLLSTÄNDIG ausgefüllt sein und ALLE NÖTIGEN DOKUMENTE müssen beiliegen.
Konkret - der Bescheid über ALG2 oder der BAföG-Bescheid.
Nachreichen ist NICHT mehr zulässig.
Diese bösen Erfahrungen mußte ich nämlich jetzt kürzlich erst machen, weil die GEZ mir mehrere Hundert Euro abknöpfen will für ein Quartal.
Obwohl ich Student bin, zu dem entsprechenden Zeitraum nachweislich auch war, meine Finanzsituation sich nicht geändert hätte zum Vorjahr, kann ich rückwirkend nichts geltend machen.
Die haben mir da ein unverschämtes Pamphlet von mehreren Dutzend Paragraphen geschickt, daß diese Verfahrensweise eben zulässig und demokratisch legitimiert ist/wurde.
Weil ich Widerspruch einlegte, wurden mir sogar noch zusätzliche Gebühren für den gleichen Zeitraum aufgebrummt.
Wer also in Zukunft Lücken umgehen will - der BAföG-Bescheid braucht ja immer ewig - der darf keinesfalls vor dem November im Jahr beantragen. Jede Unstetigkeit wird von der GEZ knallhart genutzt; sämtliche Arbeitslosen sind ebenfalls betroffen, wenn das Arbeitsamt mit dem Bescheid nicht hinterkommt.
Wer nicht gleich zahlt, wird einer rigorosen Willkür an finanziellen Drohungen und Strafmaßnahmen ausgesetzt (wie ich ja jetzt erfahren dard).
Es sind bekannt, offenkundige, absichtliche Lücken.
Das Schlimme war wirklich, daß diese Umstellung zum April geschah (dort war ich 'mal wieder nicht in Deutschland) - als ich dann die Befreiung beantragte, wurde dann noch eine Hürde erkennbar. Will man über ein Jahr Befreiung, so gilt nur der dafür gültige BAföG-Bescheid. Den bekommt man aber erst im Oktober/November - und da die Nachreichung ausgeschlossen war, saß man auf dem Trockenen. Daß man eine Befreiung bis zum Ende des aktuellen Bescheides beantragen hätte können, wurde mir verschwiegen. Es wäre also gar nicht so schlimm gewesen, wenn ich meinetwegen von Mai bis Oktober mit dem verfügbaren Bescheid beantragt hätte und dann auf den neuen gewartet hätte - der natürlich wieder nicht Ende August verfügbar ist (wieder die Lücke).
- muss ich mich in der zeit zwischen 1. juli (abiball, sprich
aus der schule entlassen) und antritt des studiums arbeitslos
melden für die etwa 3 monate?
Müssen nicht, solltest aber, damit alles lückenlos zurückzuverfolgen ist und Du bei den Leuten auf dem Amt auftauchst.
Bei allen Grundwehrdienstleistenden ist es ähnlich.
Du könntest ja auch auf die Idee kommen, Geld haben zu wollen als Überbrückung - dann mußt Du Dich arbeitslos melden, einen Antrag stellen, der wird dann abgelehnt und damit kannst Du auf das Sozialamt, um von denen Kohle zu bekommen.
Bei drei Monaten allerdings, siehst Du das Geld sonst wann, nur nicht, wenn Du es bräuchtest 
MfG