Bafög, Gez?

hallo ihr lieben!

mir war mal irgendwoher bekannt, dass man, sobald man bafög beantragt hat - egal ob nun erfolgreich oder nicht - von der gez sich befreien lassen kann. also hauptsache beantragt, man braucht keins bekommen und kann trotzdem von der gez befreit werden. schwiegermami meinte aber, das wär jetz nich mehr so, befreit würde nur, wer auch bafög kriegt (hat zwei studierende kinder).
kann mir das jemand bestätigen? weil sonst beantrag ich gar nich erst bafög, mir ist klar, dass ich keins kriege.

  1. muss ich mich in der zeit zwischen 1. juli (abiball, sprich aus der schule entlassen) und antritt des studiums arbeitslos melden für die etwa 3 monate?

gruß und danke
yvi

Hallo!

Du wirst nicht von eventuellen ebühren befreit, wenn du BAFÖG erfolglos beantragst. Hier stehts schwarz auf weiss:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Arbeitslosigkeit bringt dir nur was, wenn du vorher gearbeitet hast und dadurch Ansprüche auf Arbeitslosengeld entwickelt hast.

Und vergiss nicht:
Als Student HAST du keinen Fernseher und kein Radio und musst deshalb auch keine Gebühren zahlen. Unter den Studenten hat fast NIEMAND ein Empfangsgerät, das er anmelden müsste.

VG, Stefan

Hallo.

hallo ihr lieben!

mir war mal irgendwoher bekannt, dass man, sobald man bafög
beantragt hat - egal ob nun erfolgreich oder nicht - von der
gez sich befreien lassen kann. also hauptsache beantragt, man
braucht keins bekommen und kann trotzdem von der gez befreit
werden. schwiegermami meinte aber, das wär jetz nich mehr so,
befreit würde nur, wer auch bafög kriegt (hat zwei studierende
kinder).
kann mir das jemand bestätigen? weil sonst beantrag ich gar
nich erst bafög, mir ist klar, dass ich keins kriege.

Sagen wir es so - im April 2005 trat ein neuer Staatsvertrag.

GEZ-Befreiung ist kein Anspruch mehr, so der Tenor der GEZ.
Wenn man den Antrag stellt, MUSS er VOLLSTÄNDIG ausgefüllt sein und ALLE NÖTIGEN DOKUMENTE müssen beiliegen.

Konkret - der Bescheid über ALG2 oder der BAföG-Bescheid.
Nachreichen ist NICHT mehr zulässig.

Diese bösen Erfahrungen mußte ich nämlich jetzt kürzlich erst machen, weil die GEZ mir mehrere Hundert Euro abknöpfen will für ein Quartal.
Obwohl ich Student bin, zu dem entsprechenden Zeitraum nachweislich auch war, meine Finanzsituation sich nicht geändert hätte zum Vorjahr, kann ich rückwirkend nichts geltend machen.

Die haben mir da ein unverschämtes Pamphlet von mehreren Dutzend Paragraphen geschickt, daß diese Verfahrensweise eben zulässig und demokratisch legitimiert ist/wurde.

Weil ich Widerspruch einlegte, wurden mir sogar noch zusätzliche Gebühren für den gleichen Zeitraum aufgebrummt.

Wer also in Zukunft Lücken umgehen will - der BAföG-Bescheid braucht ja immer ewig - der darf keinesfalls vor dem November im Jahr beantragen. Jede Unstetigkeit wird von der GEZ knallhart genutzt; sämtliche Arbeitslosen sind ebenfalls betroffen, wenn das Arbeitsamt mit dem Bescheid nicht hinterkommt.
Wer nicht gleich zahlt, wird einer rigorosen Willkür an finanziellen Drohungen und Strafmaßnahmen ausgesetzt (wie ich ja jetzt erfahren dard).

Es sind bekannt, offenkundige, absichtliche Lücken.

Das Schlimme war wirklich, daß diese Umstellung zum April geschah (dort war ich 'mal wieder nicht in Deutschland) - als ich dann die Befreiung beantragte, wurde dann noch eine Hürde erkennbar. Will man über ein Jahr Befreiung, so gilt nur der dafür gültige BAföG-Bescheid. Den bekommt man aber erst im Oktober/November - und da die Nachreichung ausgeschlossen war, saß man auf dem Trockenen. Daß man eine Befreiung bis zum Ende des aktuellen Bescheides beantragen hätte können, wurde mir verschwiegen. Es wäre also gar nicht so schlimm gewesen, wenn ich meinetwegen von Mai bis Oktober mit dem verfügbaren Bescheid beantragt hätte und dann auf den neuen gewartet hätte - der natürlich wieder nicht Ende August verfügbar ist (wieder die Lücke).

  1. muss ich mich in der zeit zwischen 1. juli (abiball, sprich
    aus der schule entlassen) und antritt des studiums arbeitslos
    melden für die etwa 3 monate?

Müssen nicht, solltest aber, damit alles lückenlos zurückzuverfolgen ist und Du bei den Leuten auf dem Amt auftauchst.
Bei allen Grundwehrdienstleistenden ist es ähnlich.

Du könntest ja auch auf die Idee kommen, Geld haben zu wollen als Überbrückung - dann mußt Du Dich arbeitslos melden, einen Antrag stellen, der wird dann abgelehnt und damit kannst Du auf das Sozialamt, um von denen Kohle zu bekommen.
Bei drei Monaten allerdings, siehst Du das Geld sonst wann, nur nicht, wenn Du es bräuchtest :wink:

MfG

Hallo!

Du wirst nicht von eventuellen ebühren befreit, wenn du BAFÖG
erfolglos beantragst. Hier stehts schwarz auf weiss:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Arbeitslosigkeit bringt dir nur was, wenn du vorher gearbeitet
hast und dadurch Ansprüche auf Arbeitslosengeld entwickelt
hast.

Und vergiss nicht:
Als Student HAST du keinen Fernseher und kein Radio und musst
deshalb auch keine Gebühren zahlen. Unter den Studenten hat
fast NIEMAND ein Empfangsgerät, das er anmelden müsste.

hm…mein freund schiebts bis jetz immer auf seinen mitbewohner…was machen wir wenn wir zusammen wohnen? auch aufeinander schieben? wie reagiert denn die gez auf sowas?

VG, Stefan

gruß
yvi

Hallo Yvi,

hm…mein freund schiebts bis jetz immer auf seinen
mitbewohner…was machen wir wenn wir zusammen wohnen? auch
aufeinander schieben? wie reagiert denn die gez auf sowas?

warum musst du es überhaupt auf irgendjemanden schieben? Wenn der nette Herr oder die nette Dame kommt, dann hast du eben keinen Fernseher, kein Radio etc. Hereinlassen musst du die Person nicht. Solange der GEZ-Gesandte das Gerät nicht mit eigenen Augen gesehen hat, kann er nichts machen (selbst wenn er es im Hintergrund hört!).

Grüße,
Anja

http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op…
http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm

Hallo

hm…mein freund schiebts bis jetz immer auf seinen
mitbewohner…was machen wir wenn wir zusammen wohnen? auch
aufeinander schieben? wie reagiert denn die gez auf sowas?

Was schiebt ihr aufeinander?
Mich hat die GEZ angeschrieben und ich hab ihr zurückgeschrieben, dass ich kein Empfangsgerät habe.
Was sollte daran komisch sein. Wenn zwei Leute zusammenwohnen und beide angeschrieben werden, müssen sie jeweils angeben nichts zu haben. Jedoch gibt man immer nur eine Erklärung für sich selbst ab. Ich weiß nicht weshalb und wie man jemanden anschwärzen sollte.
Tatsächlich ist es so, dass man als Student eigentlich keine Zeit für Glotze hat.
Wenn ich entspannen will, dann höre ich über meinen PC Musik. Und sonst schau ich gern z.B. Simpsons und dafür brauche ich auch keinen Fernsehempfang. Will ich unbedingt Radio hören, dann wäre das glaube ich über Internet möglich, jedoch reicht mir die Zeitung die wir in der WG haben, wenn ich mich auf dem laufenden halten will.

Aber als Student bist du echt von der Mediengesellschaft (außer Internet) abgeschnitten.

VG, Stefan

Hallo.

Was schiebt ihr aufeinander?
Mich hat die GEZ angeschrieben und ich hab ihr
zurückgeschrieben, dass ich kein Empfangsgerät habe.
Was sollte daran komisch sein. Wenn zwei Leute zusammenwohnen
und beide angeschrieben werden, müssen sie jeweils angeben
nichts zu haben. Jedoch gibt man immer nur eine Erklärung für
sich selbst ab. Ich weiß nicht weshalb und wie man jemanden
anschwärzen sollte.

Also die Logik mußt Du einem 'mal erklären. Wenn da ein Fernseher steht, „muß“ der bei einem der beiden angegeben werden. Wenn jeder für sich schreibt, er habe keinen, kann das irgendwo nicht aufgehen, weil doch ein Fernseher da ist.

Tatsächlich ist es so, dass man als Student eigentlich keine
Zeit für Glotze hat.

Oh, das wäre mir neu. Zwar hab ich ein mehr als zeitintensives Erststudium und nebenher noch ein Zweitstudium, aber mehrer Stunden pro Woche Zeit für anständiges Fernsehen bleibt auf jeden Fall.

Aber als Student bist du echt von der Mediengesellschaft
(außer Internet) abgeschnitten.

Ganz das Gegenteil ist eigentlich der Fall und sollte auch der Fall sein. Man stelle sich einen vom Zeitgeschehen abgekoppelten Studenten vor!

MfG

1 „Gefällt mir“

Hallo Yvi,

hm…mein freund schiebts bis jetz immer auf seinen
mitbewohner…was machen wir wenn wir zusammen wohnen? auch
aufeinander schieben? wie reagiert denn die gez auf sowas?

warum musst du es überhaupt auf irgendjemanden schieben? Wenn
der nette Herr oder die nette Dame kommt, dann hast du eben
keinen Fernseher, kein Radio etc. Hereinlassen musst du die
Person nicht. Solange der GEZ-Gesandte das Gerät nicht mit
eigenen Augen gesehen hat, kann er nichts machen (selbst wenn
er es im Hintergrund hört!).

Grüße,
Anja

Hallo!

Außerdem - geglotzt wird in der Kneipe! Wer hat schon Geld für einen Fernseher? :wink:

Viele Grüße

Anne

Hallo Yvi!

Falls du im „Dunstkreis“ des MDR studieren willst: Der befreit Bafög-Empfänger nicht pauschal von den GEZ-Gebühren (im Gegensatz zum WDR, zumindest noch vor vier Jahren). Am besten also erst gar keinen Antrag stellen. Mir wurde nämlich vorgerechnet, was ich monatlich nicht alles an Geld zur Verfügung hätte, dies läge insgesamt über dem Orts(sozialhilfe)satz und damit ist eine Befreiung nur ein Wunschtraum. Gleichzeitig musste ich dann aber auch zahlen, weil mit dem Antrag klar war, dass ich TV/ Radio habe.

Was die GEZ aber nicht weiß, macht sie nicht heiß: Abducken hilft (zumindest meinem Bruder bisher).

Gruß von der nicht schwarz sehenden
sannah

(was zwar das Gewissen, nicht aber den Geldbeutel beruhigt :wink: )

Achtung!
Hallöchen,

legt Euch nicht zu sehr auf ein Fernsehgerät fest! Zu eiem Empfangsgerät gehört bei der GEZ auch der COMPUTER mit TV-Karte, genauso wie ein Autoradio, Radiowecker, Stereoanlage, DVD-/ Videorekorder.
Reinlassen muss man die nicht, stimmt!
Dann passiert aber Folgendes (orginal Auszug)„Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis 1000,-€ geahndet werden können. Zusätzlich kann es zur Nachforderung von mehreren Hundert Euro kommen“ „Die Pflicht, Auskunft über die zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte zu erteilen, ist gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“
Man kann sich bei der Stadt einen Befreiungsantrag holen und bei der GEZ einreichen, aber ums Zahlen kommt man nicht herum, wenn man nicht von ihr befreit wird.
Es ist sogar so, dass die Geräte in Wohngemeinschaften einzeln angemeldet werden müssen. Es ist also die Frage, ob Du und Dein Freund als WG angemeldet seid oder als eheähnliche Lebensgemeinschaft.

lG
Anja