BAFÖG größer bei Umzug in eigene Wohnung?

Hallo liebe Experten!

Nochmal ne Frage zu meinem Studium, das ich zum übernächsten Wintersemester (07/08) beginnen möchte. Als Tochter einer kinderreichen Familie (5 Kinder in der Ausbildung) mit mittlerem Einkommen habe ich hierfür auf jeden Fall Anspruch auf Bafög. Allerdings stellen sich mir hierzu einige Fragen, die ich leider trotz längerer Recherchen im Internet nicht eindeutig und für mich absolut verständlich klären konnte.

1.)Mein Bruder erhält bereits Bafög als Hilfe zu seinem Studium und ein weiterer Bruder plant ebenfalls, zum Wintersemester 07/08 ins Studium einzusteigen. Hat dies irgendeinen Einfluss auf mein Bafög (positiv/negativ)?

2.)Besteht eine Möglichkeit für den Erlass der Studiengebühren, weil die Familie ja kinderreich ist (ähnlich wie beim Büchergeld?)?

3.)Mein Freund und ich würden gern nach Abschluss meines Abiturs zusammen ziehen, es besteht jedoch keine direkte Notwendigkeit, die ich im Antrag angeben könnte, denn ich werde ohnehin unter der Woche am Studienort wohnen müssen aufgrund der großen Entfernung (ca. 200 km)und die Wohnung wäre nur ca. 5 km vom Elternhaus entfernt. Theoretisch könnte ich also die Zeit am Wochenende genauso gut zu Hause oder in der Wohnung am Studienort verbringen. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, die Wohnungsmiete in den Antrag einzubeziehen oder wird hier vom Staat her kein Verständnis gezeigt?

Ich bedanke mich für eure Mühe, LG, arachna!

Hallo Arachna!

2.)Besteht eine Möglichkeit für den Erlass der
Studiengebühren, weil die Familie ja kinderreich ist (ähnlich
wie beim Büchergeld?)?

Nein,
wie es (zumindest im Hamburger Gesetzesentwurf) aussieht, gibt es nur einen einzigen Grund aus dem einem die Studiengebühren erlassen werden können: Du hast ein Kind unter 14 Jahren zu versorgen.
Also bereite deinen Freund schonmal drauf vor… :wink:
Das heisst, auch in so Fällen wie: du hast einen Autounfall und liegst 3 Monate im Koma. Aus ersichtlichen Gründen ist es dir nicht möglich, zur Uni zu gehen - du musst trotzdem zahlen.
Keine Gnade!
Toll, ne?

Grüße
Artemis

Hallo,

1.)Mein Bruder erhält bereits Bafög als Hilfe zu seinem
Studium und ein weiterer Bruder plant ebenfalls, zum
Wintersemester 07/08 ins Studium einzusteigen. Hat dies
irgendeinen Einfluss auf mein Bafög (positiv/negativ)?

Bei 5 Geschwistern in der Ausbildung wird es enorm kompliziert. Deren Einkommen schrumpfen ggf. deinen Bafög-Satz. Genaueres kann ich dir leider nicht sagen.
Hast du es schon mal mit dem Bafög-Rechner versucht? http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

2.)Besteht eine Möglichkeit für den Erlass der
Studiengebühren, weil die Familie ja kinderreich ist (ähnlich
wie beim Büchergeld?)?

Anscheinend nein.

3.)Mein Freund und ich würden gern nach Abschluss meines
Abiturs zusammen ziehen, es besteht jedoch keine direkte
Notwendigkeit, die ich im Antrag angeben könnte, denn ich
werde ohnehin unter der Woche am Studienort wohnen müssen
aufgrund der großen Entfernung (ca. 200 km)und die Wohnung
wäre nur ca. 5 km vom Elternhaus entfernt. Theoretisch könnte
ich also die Zeit am Wochenende genauso gut zu Hause oder in
der Wohnung am Studienort verbringen. Habe ich trotzdem die
Möglichkeit, die Wohnungsmiete in den Antrag einzubeziehen
oder wird hier vom Staat her kein Verständnis gezeigt?

Verstehe ich das Richtig…?
Du brauchst eine Wohnung / ein Zimmer am Studienort und lebst am Wochenende mit deinem Freund zusammen? Dann würde ich das Zimmer zur Bafög-Berechnung angeben. Wo du am Wochenende wohnst ist doch völlig egal. Den Mietzuschlag bekommst du ab einer Warmmiete von über 133 Euro.

Gruß
Tato

Das is ja wirklich super :frowning:. Wird sicher nicht ohne Nebenjob möglich sein, das zu finanzieren…

Hallo,

vielen Dank für deine Infos, hab gleich mal dne Bafög- Rechner ausprobiert und eine überraschend hohe Summe herausbekommen. Ich hoff dann mal, dass alles klappt mit dem Umzug und dem NC und freu mich schon auf mein Studium (und die Ackerei in den Semesterferien, um die Studiengebühren zu finanzieren :wink: ).
LG, arachna

Bei 5 Geschwistern in der Ausbildung wird es enorm
kompliziert. Deren Einkommen schrumpfen ggf. deinen
Bafög-Satz. Genaueres kann ich dir leider nicht sagen.

Hi,

nein, das ist falsch! Im Gegenteil, je mehr Geschwister AUCH unter 18 oder noch in Ausbildung sind, umso mehr können die Eltern verdienen, ohne dass es zur Anrechnung kommt. Grund, die Eltern müssen ja auch mehr Kinder unterhalten. Insoweit schrumpft das Geld also immer dann, wenn ein Geschwister sein Studium / Ausbildung beendet.

Einkommen von Geschwistern wird nicht angerechnet, weil Verwandte im 2. Grad auch nicht unterhaltspflichtig sind. Deswegen stehen bspw. auf den Bafög-Bögen auch nur Vater, Mutter, Ehegatte.

Mfg vom

showbee

H wie Hola.

Wird sicher nicht ohne Nebenjob
möglich sein, das zu finanzieren…

?!?

Studienkredit. Problem gelöst.

MfG

Hallo Showbee,

Einkommen von Geschwistern wird nicht angerechnet, weil
Verwandte im 2. Grad auch nicht unterhaltspflichtig sind.
Deswegen stehen bspw. auf den Bafög-Bögen auch nur Vater, Mutter, :Ehegatte.

Ich habe ja zugegeben, dass ich mich diesbezüglich nicht auskenne.
Grundsätzlich erhöhen Geschwister den Freibetrag der Eltern, da stimme ich mit dir überein. Allerdings hat sie geschrieben, dass 5 der Geschwister in Ausbildung sind (wenn ich es richtig in Erinnerung in Erinnerung habe).
Soweit ich weiß, hat das Einkommen des Kindes insofern Auswirkungen, dass der Freibetrag für dieses Kind sinkt (oder wegfällt), weil die Eltern weniger Unterhalt zahlen müssen, da das Kind verdient.
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?1…

Gruß
Tato

Hi,

jep. Da sind wir einer Meinung. Also wirken sich Geschwister die Geld verdienen maximal so „schlecht“ aus, als ob man keine Geschwister hätte. Ggf. erhalten die Eltern einen Zusatzfreibetrag für das Geschwister, wenn das Geschwister sich selbst „über Wasser halten kann“ eben nicht. Aber auf jeden Fall schlägt Einkommen der Geschwister nicht negativ auf den Bafög-Empfänger durch.

Gruß

showbee

Hallo,

Aber auf jeden Fall schlägt Einkommen der Geschwister nicht negativ :auf den Bafög-Empfänger durch.

Naja, so würde ich das nicht sagen. Angenommen, sie hat jetzt 5 Geschwister, die zur Schule gehen. Sie beginnt jetzt ihr Studium. In einem Jahr haben alle 5 ihre Schule beendet und gehen Arbeiten. Dann würde der Freibetrag (je nach Einkommen der Geschwister) wegfallen und das Einkommen der Eltern ist dann plötzlich ausreichend (laut Amt), um die Studentin zu unterstützen, da die anderen für sich selbst sorgen können. Folge: Bafög wird deutlich geringer oder fällt ganz weg.

Oder sehe ich das falsch?
Da die Geschwister aber nicht gleichzeitig von Schule zum Job / zur Uni wechseln, das Einkommen nicht feststeht und wir sonst kaum etwas über die Situation wissen, lässt sich auch schwer etwas prognostizieren. Trotzdem sollte man beim Bafög auf alles gefasst sein :wink:

Gruß
Tato

Naja, so würde ich das nicht sagen. Angenommen, sie hat jetzt
5 Geschwister, die zur Schule gehen. Sie beginnt jetzt ihr
Studium. In einem Jahr haben alle 5 ihre Schule beendet und
gehen Arbeiten. Dann würde der Freibetrag (je nach Einkommen
der Geschwister) wegfallen und das Einkommen der Eltern ist
dann plötzlich ausreichend (laut Amt), um die Studentin zu
unterstützen, da die anderen für sich selbst sorgen können.
Folge: Bafög wird deutlich geringer oder fällt ganz weg.

Hallo,

diese Sichtweise verkennt m.E. völlig, das natürlich zuvorderst die Eltern
verpflichtet sind Unterhalt für Kinder zu gewähren und nicht der Staat. Hält
man sich dieses vor Augen, ist es m.E. mehr als gerechtfertigt, wenn das Bafög
sinkt, sobald die Eltern bei gleichem Einkommen weniger Kinder zu unterhalten
haben. Aber das ist dann wohl eher eine Frage der sozialen Einstellung zu
Sozialleistungen und Leistungsprinzip.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Hält man sich dieses vor Augen, ist es m.E. mehr als gerechtfertigt, :wenn das Bafög sinkt, sobald die Eltern bei gleichem Einkommen
weniger Kinder zu unterhalten haben.

Genau, ich habe nie etwas gegenteiliges behauptet. Das „ausreichend laut Amt“ war darauf bezogen, dass das Amt keinerlei Rücksicht auf Schulden z.B. vom Hausbau nimmt und die Ansicht vertritt „man weiß ja vorher, ob das Kind studieren wird und muss sich dann nicht auch noch ein Haus kaufen“. „Ausreichend laut Amt“ also manchmal ungleich „wirklich ausreichend“.

Aber das ist dann wohl eher eine Frage der sozialen Einstellung zu
Sozialleistungen und Leistungsprinzip.

Keine Frage.

Dann sehen wir es ja doch ähnlich…

Gruß
Tato

Das
„ausreichend laut Amt“ war darauf bezogen, dass das Amt
keinerlei Rücksicht auf Schulden z.B. vom Hausbau nimmt und
die Ansicht vertritt „man weiß ja vorher, ob das Kind
studieren wird und muss sich dann nicht auch noch ein Haus
kaufen“. „Ausreichend laut Amt“ also manchmal ungleich
„wirklich ausreichend“.

Hi,

tja… das ist nunmal aber ein leidiges politisches Problem. M.E. ist natürlich auch der Bafög-Ansatz falsch. Schule und Ausbildung müssten jedem immer zur freien Verfügung stehen. Dazu gehört m.E. der kostenlose Kindergarten, genauso wie die Hortbetreuung in der Grundschule genauso wie kostenfreie Berufsschulen und Universitäten. Dazu muss natürlich jedem unabhängig von sozialer Herkunft die persönliche Möglichkeit gegeben werden, auch studieren zu können. Hier kann man m.E. viel clevere Möglichkeiten bieten.

bspw. umfassendere Förderung mit mehr Basisförderung und weniger Anrechnung von Eltern oder sogar Elternunabhängig ab bestimmten Alter, aber als Ausgleich höhere Anforderungen an Ernsthaftigkeit des studierens und dauernde Überprüfung des Studienwillens und Studienerfolges.

Naja… gehört dann wohl mehr in die Politikbretter.

Gruss vom

showbee

H wie Hola.

Aber auf jeden Fall schlägt Einkommen der Geschwister nicht negativ :auf den Bafög-Empfänger durch.

Naja, so würde ich das nicht sagen. Angenommen, sie hat jetzt
5 Geschwister, die zur Schule gehen. Sie beginnt jetzt ihr
Studium. In einem Jahr haben alle 5 ihre Schule beendet und
gehen Arbeiten. Dann würde der Freibetrag (je nach Einkommen
der Geschwister) wegfallen und das Einkommen der Eltern ist
dann plötzlich ausreichend (laut Amt), um die Studentin zu
unterstützen, da die anderen für sich selbst sorgen können.
Folge: Bafög wird deutlich geringer oder fällt ganz weg.

Falsch. Oder zumindest unvollständig. BaföG wird berechnet bezüglich der Verhältnisse, die zwei Jahre zurückliegen.

Wenn ich für ein neuerliches Studienjahr BaföG beantrage, interessiert aktuelles Vermögen nur, wenn es über den Freibeträgen liegt - ganz Wegfallen kann der individuelle Freibetrag bei Vermögen nicht. Ansonsten zählt nur die finanzielle Gesamtsituation von vor zwei Jahren für die Berechnung.

Es würde also erst einmal gar nichts passieren, wenn sich die Familiensituation plötzlich ändert.

Genau dieser Umstand ist Leuten auch schon zum Verhängnis geworden und hat sich als „Lücke“ herausgestellt. Meine neue Gangnachbarin gegenüber bekommt bspw. gar nichts, weil vor zwei Jahren noch beide Eltern Gutverdiener waren. Zu Semesterbeginn im letzten Wintersemester brach die Familie jedoch auseinander, zudem wurden beide Elternteile nacheinander arbeitslos. Kein Geld vom Amt, das gleiche für das nächste Studienjahr (WS 06/07 + SS 07).

Ich hab ehrlich noch gar nicht gefragt, wie sie die Situation jetzt überhaupt bewältigt. Vermutlich Studienkredit oder andere Härtefallregelungen, die die Ämter bieten.

MfG

Hallo!

Genau dieser Umstand ist Leuten auch schon zum Verhängnis
geworden und hat sich als „Lücke“ herausgestellt. Meine neue
Gangnachbarin gegenüber bekommt bspw. gar nichts, weil vor
zwei Jahren noch beide Eltern Gutverdiener waren. Zu
Semesterbeginn im letzten Wintersemester brach die Familie
jedoch auseinander, zudem wurden beide Elternteile
nacheinander arbeitslos. Kein Geld vom Amt, das gleiche für
das nächste Studienjahr (WS 06/07 + SS 07).

Ich hab ehrlich noch gar nicht gefragt, wie sie die Situation
jetzt überhaupt bewältigt. Vermutlich Studienkredit oder
andere Härtefallregelungen, die die Ämter bieten.

Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt, einen Aktualisierungsantrag zu stellen… Dies kann man auch rückwirkend für das gesamte Förderungsjahr bis zum letzten Tag eben jenes Jahres machen, sodass man auch rückwirkend noch sein Geld bekommt. Wovor die Bafög-Berater immer warnen, ist, dass man diesen Aktualisierungsantrag nicht mehr zurückziehen kann und es deshalb risikobehaftet ist, den Antrag gleich am Anfang des Förderungszeitraumes zu stellen, weil es ja sein kann, dass die Eltern dann doch wieder einen Job finden und plötzlich mehr verdienen als vor 2 Jahren. Aber, wie gesagt, den Aktualisierungsantrag kann man während des gesamten Förderungsjahres noch stellen.

Grüße,
Anja

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Studienkredit. Problem gelöst.

Stimmt.
Im Gegensatz zum Bafög gibts bei Studienkrediten von Banken nicht unbedingt die Regelung, dass man das ganze erst ab einem bestimmten Einkommen zurückzahlen muss, sondern sofort nach Beendigung des Studiums.
Das heisst du bist 24, mit deinem Studium fertig, evtl. erstmal arbeitslos (soll ja vorkommen heutzutage - habe ich zumindest mal im fernsehen gesehen) und hast zehntausenundnpaarzerquetschte € Schulden an der Backe.
Tolle „Lösung“.

Artemis

1 Like

H wie Hola.

Unfug. Und selbst wenn? Wenn man etwas Vernünftiges studiert hat und alle die Eigenschaften mitbringt, die der Jugend abverlangt werden (Flexibilität, Mobilität) findet man auch arbeit.

„Wo“ steht auf einem anderen Blatt.

Darüber hinaus ist dieses weinerliche Totschlagargument ein Satz mit ‚x‘, denn das würde bedeuten, man ginge in die nächstgelegene Bank und läßt sich einen Kredit zu ungünstigen Konditionen aufschwatzen.

Es spricht nichts dagegen, erst einmal 20 oder 30 Banken abzuklappern und dann zu vergleichen. Oder man wendet sich an die Verbraucherzentralen. Oder man wendet sich an enstprechende Stellen an der zukünftigen Uni, die helfen können. Oder man recherchiert auf eigene Faust feinmaschig im Internet…

Und selbst wenn man erstmal arbeitslos wäre und zurückzahlen müßte - etwas plakativ gesprochen: Verhungert ist noch keiner und wer nichts hat, dem kann man auch nicht überproportional viel wegnehmen. Noch wirken die vielen Sperren im Sozialstaat sehr gut, auch wenn mit ihnen viel Augenwischerei in Sachen Statistik und Zahlenschieberei betrieben wird.

Wenn man sich natürlich eine ausweglose Situation einredet oder partout nicht den Willen aufbringt, so eine Konstellation in den Griff zu bekommen, ist klar, wo so eine oberflächliche Antwort von wegen „Achherje, 24 Jahre alt und Schulden…“ herkommt.

Nichts für ungut.

MfG

H wie Hola.

Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt,

Genau so ist es.

einen Aktualisierungsantrag zu stellen…

Der interessiert nicht. BaföG richtet sich nach genau dem, was zwei Jahre zurückliegend die Situation gewesen ist. Aktuelle Informationen muß man/ kann man sowieso mit beilegen.

Du kannst soviel Änderungs- und Aktualisierungsanträge stellen, wie Du willst. Wenn Deine Eltern vor zwei Jahren Großverdiener gewesen sind, gibt es nichts. Nur über Härtefallregelungen oder sonstige Winkelzüge, die man nicht auf Anhieb überblickt.

Dies kann man auch
rückwirkend für das gesamte Förderungsjahr bis zum letzten Tag
eben jenes Jahres machen, sodass man auch rückwirkend noch
sein Geld bekommt.

Was nützt dir denn bitte rückwirkend das Geld, wenn du es JETZT bräuchtest?

Genau das ist ja bspw. von meiner Nachbarin über den Gang das Problem.
Sie hat inzwischen einen Ausweg gefunden: Belegt maximal 50% der Stunden und reißt sich erstmal den Arsch auf mit Arbeit nebenher.
Bewunderungswürdig.

Wenn sie jetzt noch mutig ist und sich einen Überblick über die Bankenlandschaft verschafft für einen Studienkredit schafft sie es vielleicht auch, ihre inzwischen halb verarmten Eltern zu entlasten.

MfG