Bafög Hartz IV/4

Hi alle zusammen.

Hab eine Frage zu Bafög und Hartz IV.

Und zwar bin ich seit nem halben Jahr Student und lebe mit meiner Mutter zusammen und kriege den vollen Satz von Bafög.
Meine Mutter bezieht leider Hartz IV und die Wohnung wurde dann dadurch mitbezahlt.

Seit kurzem hat sie erfahren das das Amt für mich die Wohnung nicht mehr mitbezahlt, da das Amt behauptet das ich mein Bafög an meine Mutter zahlen solle um dadurch das Geld was mir gestrichen wurde auszugleichen.Zudem hätten wir dann 80€ weniger als vorher.

Irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn!?

Hoffe das mir einer weiterhelfen kann.

Hallo,

Irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn!?

So geht‘s mir leider auch gerade mit deiner Anfrage… :wink:

Und zwar bin ich seit nem halben Jahr Student und lebe mit meiner Mutter zusammen und kriege den vollen Satz von Bafög. Meine Mutter bezieht leider Hartz IV und die Wohnung wurde dann dadurch mitbezahlt.

Du selber hast KEINE Leistungen vom Jobcenter erhalten ? (Das geht aus dem bisherigen Leistungsbescheid vom Jobcenter hervor). Und: WODURCH wurde die Wohnung
„mitbezahlt“ ? Durch dein Bafög ? Was meinst du dann mit

Seit kurzem hat sie erfahren das das Amt FÜR MICH die Wohnung nicht mehr mitbezahlt

Der Rest ist leider noch unverständlicher. .-
Falls es eine Änderung bzgl. des Leistungsbezugs gegeben hat, dann muss deine Mutter darüber vom Jobcenter einen Änderungsbescheid bekommen (haben). Ich würde Euch raten, den bisherigen Bewilligungsbescheid und auch den neuen / Änderungsbescheid mal (anonymisiert) im Forum hartz.info hochzuladen , in der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Anleitung dazu:
http://hartz.info/index.php?topic=3107.0 bzw. http://hartz.info/index.php?topic=108.0 ) und deine Frage dort nochmal - mit genaueren Infos - einzustellen. Anhand der Bescheide kann man dann mal sehen, was bisher für wen bewilligt wurde und was sich geändert hat.

LG

Hi Kenaldo,
Wer Bafög erhält, kann kein Hartz IV erhalten (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Dadurch, dass Du jetzt Bafög bekommst, bist Du nicht weiter Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft. Deswegen wird auch dein Mietanteil nicht mehr weiter gezahlt. Dass ihr insgesamt weniger Geld als vorher zur Verfügung habt, ist blöd, aber soweit rechtens.
Allerdings kannst du einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft nach §27 SGB II beantragen. Dies beim Jobcenter. Oder Alternativ es mit Wohngeld versuchen. Denn Fakt bleibt ja, dass das Bafög deinen Bedarf nicht deckt - sonst hättet ihr ja nicht weniger Geld als vorher.
Gruß
R.

Tut mir leid, es ist leider so, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Und auch wenn Teile des Bafög als Kredit laufen, sind die derzeit Einkommen. Bafög ist ja zur Sicherung des Studiums - also auch, um Miete zu bezahlen. Sorry.

ist doch ganz klar. Du hast Bafög und Kindergeld. Damit ist dein Lebensunterhalt gesichert. Wenn es für die Miete nicht reicht solltest du vieleicht mal schauen ob du Anspruch auf Wohngeld hast.

Hallo Kenaldo89,

das klingt so absurd, daß es glatt seine Richtigkeit haben könnte. Bei Licht betrachtet, bekommst du jetzt dein eigenes Geld, von dem du Miete zahlen kannst bzw. sollst. Daß dadurch das Geld weniger wird, ist in der Natur der Sache bedingt.

Sicherheitshalber könnt ihr euch ja nochmals ans Sozialgericht wenden, die erteilen eine verbindliche Antwort.

LG

Martin