bafög heiraten kind

Hallo,

meine frage: Ein freund (33), der bald sein Studium beginnt, wird
auch BAföG beziehen (ca. 600€) und ist in einer Beziehung. Seine
Freundin arbeitet (verdient ca. 1.500€) und wurde schwanger.

Was würde passieren, wenn sie zusammenziehen? Heiraten?
Auf was müssen sie Obacht geben?
… Und das Ganze aus der finanziellen Sicht?

Bitte um Hilfe!

Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Tut mir leid.
Gruß

Hallo Peter,
wenn er mit seiner Freundin zusammenzieht (egal ob verheiratet oder nicht), wird ihr Einkommen zu einem Teil mit angerechnet. Allerdings zählt da das Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr. Wenn dann allerdings ein Kind da ist, dann wird natürlich der Bedarf des Kindes (der Anspruch auf Unterhalt den das Kind hat) und das Kindergeld und das Elterngeld gegengerechnet. Man kann also jetzt nicht pauschal sagen, ob er dann immer noch Bafög bekommt; vielleicht hat die Freundin im vorletzten Kalenderjahr, also 2008, ja noch gar kein Einkommen gehabt oder viel weniger, dann bekommt dein Freund sicher weiter Bafög.
Im Internet gibt es einen Bafög-Rechner. Da kann man sich das unverbindlich ausrechnen lassen und mal alle „Fälle“ durchspielen. Einfach bei Google Bafög-Rechner eingeben, dann findest du das.
Gruß,
Henni

Hallo Peter!

Ich freue mich, dass du mich um Rat fragst. Bin schon sehr lange nicht mehr gefragt worden. Also, aus meiner persönlicher Sicht: Wenn die zwei zusammenziehen wollen, was schöneres kann es für die zukünftige kleine Familie nicht geben :smile: Was das finanzielle angeht: Tut mir sehr leid. Das kann ich dir jetzt leider nicht beantworten. Ich werde mich aber bei meinen Arbeitskolleginnen umhören. Könnte mir aber vorstellen, dass ihr Nettoeinkommen bei einer Lebensgemeinschaft angerechnet wird, wenn die zwei zusammen wohnen. Ist z. B. beim Erziehungsgeld und Harz IV auch so. Also, wenn die zwei zusammen ziehen ist es eigentlich egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Mehr kann ich dir leider noch nicht schreiben.
Sorry!
Viele Grüße Anja

Hallo zurück,
Bin leider kein Experte in Sachen
Ämter. Solange die Frau arbeitet, könnte der Baföganspruch bei Heirat verloren gehen. Hat die Frau wg. Schwangerschaft kein ausreichendes Einkommen (Unterschreitung des Mindesteneinkommens), wird das den Baföganspruch nicht berühren. Aber Vorsicht: ist das Kind nicht vom Freund, besteht Unterhaltsanspruch vom leiblichen Vater, der zusammen mit dem Erziehungsgeld oder Mutterschaftsgeld den Baföganspruch gefährdet. Grundsätzlich erst informieren, welche Gelder insgesamt der Frau zustehen, und wie hoch das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (so heißt eine Beziehung im amtsdeutsch) sein darf, um Bafög beziehen zu können. Reicht das Einkommen der Frau incl. Kindergeld, sollte geheiratet und auf Bafög verzichtet werden. Reicht es nicht, muß der Trauschein bis zum Abschluß warten.

Diese Info ist ohne Gewähr, da ich weder ein Anwalt noch Beamter bin. Ich beziehe mich ausschliesslich auf eigenes Wissen und Vermutungen.

Stefan