BAFÖG hier auch möglich ?

Hallo,

eine Studentin wohnt alleine in einer Wohnung im Studienort. Sie bekommt monatliches Bafög ( die Eltern haben kein Geld sie zu unterstützen ).

Nun lernt die Studentin ein Mann kennen und zieht nach ein paar Monaten zu ihm in die Wohnung ein. Die alte Wohnung wird aufgelöst. Der Mann ist Gutverdiener und kommt für alle Kosten auf.

Kann sie nun trotzdem noch Bafög beantragen und bekommen ? Oder ist das mit dem Einzug in die Wohnung des Partners vorbei ?

Sie hätte gerne noch ein paar Euro für den persönlichen Gebrauch.

MfG

Meines Wissens nach, ist es für die Berechnung des Bafögs irrelevant, ob du mit deinem Freund zusammenwohnst. Für das Amt ist eher das Einkommen deiner Eltern, deines Ehemannes (oder eingetragenen Partner), dein eigener Verdienst und deine finanziellen Rücklagen von Belang. Ob du bei deinen Eltern oder einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, ist auch wichtig für die Berechnung. Aber, ob du in einer Wohngemeinschaft oder mit deinem Freund zusammenwohnst, wird nicht abgefragt. Schließlich ist er auch nicht verpflichtet dich zu unterstützen oder alles zu bezahlen.

LG

Also könnte man theoretisch eine Art Mietvertrag gestalten indem die Studentin dem Partner jeden Monat 200 Euro als Miete auf sein Konto überweist ?

Dies könnte man dann als Bafög geltend machen ?

MfG

Also könnte man theoretisch eine Art Mietvertrag gestalten indem die Studentin dem Partner jeden Monat 200 Euro als Miete auf sein Konto überweist ?

Dies könnte man dann als Bafög geltend machen ?

Bafög ist doch kein AlgII. Da wird doch gar nicht gefragt, wie viel Miete man bezahlt. Man muss nur angeben, wo man gemeldet ist (bei den Eltern oder woanders), und das muss man auch irgendwie nachweisen, durch Meldebestätigung oder Mietvertrag. - Kann sein, dass manche Bafög-Ämter trotzdem danach fragen, aber die sind hinter der Zeit zurück.

Die Studentin sollte aber trotzdem eine Art Mietvertrag gestalten, in dem auch Kündigungsfristen stehen, weil sie sich sonst existenziell abhängig vom Gelingen dieser Beziehung macht. -

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Nein, sie wohnte ja vorher alleine in einer Wohnung und zahlte insgesamt 650 Euro Warmmiete. Dementsprechend erhielt sie Bafög um ihre Kosten soweit zu decken.

Nun wohnt sie ja im Preinzip Mietfrei bei ihrem Partner, aber möchte halt das Bafög für ihren persönlichen Gebrauch weiterhin bekommen.

Daher dachte sie jeden Monat 200 Euro bei dem Partner aufs Konto zu überweisen und dies dann als Monatskosten ( Miete ? ) beim Bafög angeben. So würde sie ja evtl. mehr erhalten, als wenn sie nichts angibt, oder ?

MfG

Servus,

die Kosten der Unterkunft werden pauschal berücksichtigt und sind nur davon abhängig, ob ein Student bei den Eltern wohnt oder nicht.

Die Frau bekommt 597,00 €, egal ob mit oder ohne gefakten Vertrag.

Schöne Grüße

MM

Eben. Es ist irrelevant, ob sie mit ihrem Partner (der nicht ihr Ehemann ist!) zusammenwohnt oder nicht. Es ist nur entscheidend, ob sie bei ihren Eltern oder in einer Wohnung, die ihren Eltern gehört, wohnt.