Hallöchen,
weiss jemand ob es für das 1jährige Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) wie z.B. Agrarwirtschaft einen Zuschuss oder sowas gibt, wenn man unter 18 ist und bei den Eltern wohnt?
Wenn nein, kann man etwas anderes beantragen? (Niedersachsen)
Hallo,
weiss jemand ob es für das 1jährige Berufsgrundbildungsjahr
(BGJ) wie z.B. Agrarwirtschaft einen Zuschuss oder sowas gibt,
wenn man unter 18 ist und bei den Eltern wohnt?
Also Schüler-Bafög dürfte es nicht geben, da der Schüler noch bei seinen Eltern wohnen kann.
Wenn nein, kann man etwas anderes beantragen? (Niedersachsen)
Nein, mir fällt da keine Förderungsmöglichkeit ein. Vielleicht kannst du es mit Wohngeld versuchen, aber ich denke, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Die Eltern sind ja ohnehin verpflichtet, die erste Ausbildung (wozu auch das BGJ gehört) zu finanzieren. Nur, wenn diese wenig verdienen, könnte ein Anspruch auf Förderung bestehen.
Gruß
Tato
Hallo,
Also Schüler-Bafög dürfte es nicht geben, da der Schüler noch
bei seinen Eltern wohnen kann.
doch! Also Schüler-Bafög gibt es auch für bei Eltern lebenden Schülern. Ob es aber auch für ein einjähriges BGJ ist, bin ich mir jetzt nicht sicher.
Der Satz ist dann natürlich von dem Einkommen der Eltern abhängig, wenn nichts angerechnet werden kann, liegt er, wenn sich da nichts geändert hat, bei 192€ mtl (für bei Eltern lebenden Schülern).
Gehe einfach mal zum BAföG Amt und frage nach und stelle ggf einen Antrag.
Gruß Simon
Hallo,
doch!
Nein…
Also Schüler-Bafög gibt es auch für bei Eltern lebenden
Schülern.
Pauschal ja, aber nicht immer…
Ob es aber auch für ein einjähriges BGJ ist, bin ich
mir jetzt nicht sicher.
Eben. Genau darum geht es hier…
Bafög-Gesetz
_§ 2 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,_
…
Dazu zähle ich das BGJ…
_(1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt._
Das BGJ wird nur mittels Bafög gefördert, wenn der Schüler außerhalb des Elternhauses wohnen muss. Da es aber überall entsprechende Schulen gibt, trifft dies nicht zu und eine Förderung ist m.E. nicht möglich.
Der Satz ist dann natürlich von dem Einkommen der Eltern
abhängig
Stimmt.
wenn nichts angerechnet werden kann, liegt er, wenn
sich da nichts geändert hat, bei 192€ mtl (für bei Eltern
lebenden Schülern).
Für diesen Fall ist kein Bafög-Satz vorgesehen, weil es bei dieser Ausbildungsart kein Bafög gibt, wenn der Schüler daheim wohnt.
Der genannte Satz (der ab Okt. erhöht wird) trifft auf andere Ausbildungsarten (schulische Ausbildung, mind. 2 Jahre, berufsqualifizierender Abschluss, keine Ausbildung vorausgesetzt)
Gehe einfach mal zum BAföG Amt und frage nach und stelle ggf
einen Antrag.
Das steht jedem frei…
Gruß
Tato