hi erst mal,
wollte wisen ob jemand weiss was schlimmsten falls passiert wenn ich bafoeg im falschen landratsamt beantrage und die des genehmigen?
gruss peace1
Komische Frage,
also, wenn Du beim falschen Amt Bafög beantragst, lassen die Dich entweder wissen, dass Du falsch bist, oder leiten - wenn sie freundlich sind - Deinen Antrag weiter.
Ansonsten ist die Bafög-Höhe ja nicht davon abhängig, bei welchem Amt Du es stellst - sollte Du also wider Erwarten Bafög erhalten, ist der Betrag auch o.k. und darf behalten werden.
Weshalb fragst Du?
LG
figuralis
Die werden dich sofort an das für deine Ausbildungsstätte zuständige Amt verweisen
Hallo peace1,
vermutlich passiert gar nichts, denn die Bewertungsmaßstäbe sind die gleichen - unabhängig vom Bafög-Amt. Es ist allerdings wesentlich wahrscheinlicher, dass dein Antrag in die Mühlen der Bürokratie gerät und sich die Bewilligung extrem in die Länge zieht. Deshalb: Lieber vorher informieren, welches Amt zuständig ist, und den Antrag gleich richtig einreichen.
Viele Grüße
tinastar
Die tun es nicht genehmigen wenn es am falschen ort beantragt wird. Die verlangen nämlich eine Schulbescheinigung. Wenn es falsch ist müssen sie es weiter schicken and das richtige Amt, mit Abgabenachricht an dich.
hi,
naja ich frag, weil ich in einer komplizierten situation stecke:
- würde elternabhängiges bekommen weil ich auf der fos bin.
- ich wohne aber nicht mehr im Landkreis indem meine Mutter wohnt.
- das Landratsamt für meinen Landkreis würde mir den antrag bewilligen weil ich berechtigt bin.
- man hat mir aber in der schule gesagt dass ich im Landratsamt des Kreises einen antrag stellen muss in dem meine mutter wohnt
und hier ligt dass problem. der Landkreis meiner mutter sagt ich soll bei meiner mutter einziehen oder zumindest in ihrem landkreis zur schule gehen weil die möglichkeit gegeben ist. deshalb haben die den antrag abgelehnt. mein landkreis weiß scheinbar garnicht dass die nicht für mich zuständig sind, die würden den antrag bewilligen aber können sich für mich probleme ergeben wenn die rauskriegen dass ich (in der Zukunft) geld bekommen hätte dass mir nicht zusteht? wenn nicht könnte ich es doch einfach dort beantragen oder?
Hallo noch mal,
habe mich noch mal ein wenig schlau gemacht. So wie ich es verstanden habe, ist der FOS-Besuch nur dann Bafög-fähig, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Zuständig ist das Bafög-Amt der FOS, auf die Du gehst (oft ist das identisch mit dem Landkreisamt der Eltern, dass das zwingend so sein muss, habe ich aber so nicht gefunden). Ob von Dir verlangt werden kann, dass Du auf eine FOS gehst, die im Landkreisamt Deiner Eltern liegt, weiß ich nicht.
Ich würde den Antrag in „Deinem“ Landkreis stellen und schauen, was die sagen. Wenn die sich zuständig fühlen und Dein elternabhängiges Bafög berechnen (dabei sehen sie ja, dass Deine Mutter woanders wohnt) kann ich mir nicht denken, dass sich eine Rückzahlungspflicht ergibt.
Die Auskunft, dass Du bei Deiner Mutter einziehen musst, halte ich für Quatsch; wenn Du nur für einen FOS-Besuch im Landkreis Deiner Mutter Bafög erhalten würdest, würde dass andere Bafög-Amt sich ja als unzuständig erklären.
Am Telefon wird bei Ämtern immer viel geredet, stell einfach den Antrag bei Deinem Bafög-Amt!
LG
figuralis
Hi,
vielen dank für die ausfühliche antwort , hat mir sehr weitergeholfen
lg peace1