Hallo,
eine kleine Frage für zwischendurch:
Person A studiert Lehramt (Bachelor) und liegt nach 4 Semestern nicht in der Regelstudienzeit. Beim Studentenwerk wird ihr gesagt: Wenn man ein ärztliches Attest über eine 1-jährige bedingte Studierfähigkeit (aufgrund einer z. B. psychischen Erkrankung) vorweisen kann, so wird das Bafög um ein weiteres Semester verlängert. Bei 2-jähriger bedingter Studierfähigkeit, verlängert es sich um 2 Semester.
Daraufhin geht A wirklich zu einem Arzt und erhält auch ein solches Attest, was aufgrund einer „psychischen Erkrankung“ eine 2-jährige bedingte Studierfähigkeit bescheinigt.
Wenn nun das Bafög wirklich verlängert wird, hat das in irgendeiner Weise Auswirkungen auf eine mögliche spätere Verbeamtung. Wird die Verbeamtung möglicherweise aufgrund einer vorherigen psychischen Erkrankung verweigert?
Ich hoffe ihr versteht die Frage 
mfG
JJ
@MODS: Bitte den alten Beitrag im Rechtsforum–>Arbeitsrecht löschen. Ist da wohl falsch…