BAFÖG mit 38

Hallo,

angenommen eine Frau mit 38 möchte noch einmal studieren, würde ihr BAFÖG zustehen wenn sie 4 Kinder unter 18 Jahren hätte?

… ich hoffe nicht
hat das Studium denn einen beruflichen Zweck oder ist das nur aus Spaß an der Freud? im letzten Fall hoffe ich nicht dass hierfür öffentliche gelder verwendet werden

Wow was für eine perfekte, hilfreiche Antwort… *fasst wie die Meisten deiner Beiträge hier… *sorry aber das musste mal raus…

Gruß

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Wow was für eine perfekte, hilfreiche Antwort… *fasst wie die
Meisten deiner Beiträge hier… *sorry aber das musste mal
raus…

Gruß

und was war an deinem beitrag sinnvoller?

eine antwort ist gar nicht möglich auf grundlage der vorliegenden informationen

frau X jahre mit Y kinden will studieren … kriegt sie dafür bafög?
reicht das deiner meinung nach also aus, um die frage nach dem bafög hinreichend zu beantworten?

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eine antwort ist gar nicht möglich auf grundlage der
vorliegenden informationen

Man könnte zum Beispiel die Altershöchstgrenze von 30 Jahren erwähnen. Oder mögliche Ausnahmen der 30 Jahreregel, wie zB Kinder, späte Hochschulreife über den 2. Bildungsweg und so weiter…

DW.

Die Förderung über das 30 Lebensjahr hinaus ist nur eine äußerste Ausnahme und wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, in jedem Falle elternunabhängig gezahlt.

Auch können persönliche oder familiäre Gründe dafür verantwortlich sein, dass ein Studium nicht rechtzeitig begonnen werden konnte. Die folgende Auflistung zeigt legitime Verhinderungen:

* Kindeserziehung (Kinder bis 10 Jahren)
* Schwangerschaft

so und jetzt? bei 4 Kindern unter 18 würde ich sagen trifft das erstmal zu, reicht aber dennoch nicht um beurteilen zu können, ob Anspruch auf BAföG besteht oder nicht

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Hallo,

angenommen, wenn es eine Frau oder auch ein Mann gibt, der mit 38 Jahren studieren möchte und mehrer Kinder hat, könnte ein Anspruch auf BAFÖG bestehen.

Dabei spielt es keine Rolle wieviel Kinder so sind, sondern nur wie der Hochschulzugang erworben wurde.

Bei einem Erwerb des Hochschulzugangs über den 2. Bildungsweg, besteht keine Altersbrenzung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das Studium muss nur dirket im Anschluß er Erlangung der Hochschulreife angesterbt werden.

Am Besten mal bei der Bafög-Stelle an der Uni nachfragen.

Gruß
P.