BaföG mit Partnerschaft

Hallo!

ich möchte studieren, jedoch nicht, ohne einen Plan zu haben, ob ich/wir uns das leisten können.

Die Daten:
Alter 24Jahre
Erststudium
Eltern getrennt lebend und wohl kaum Geld zum Unterstützen/Anrechnen vorhanden

Eigene Situation:
in einer Beziehung + gemeinsame Wohnung (beide gleichberechtigt im Mietvertrag)
Partner gut verdienend

Nun stellt sich die Frage was angerechnet wird für ein BaföG.
Wir würden nicht „über die Runden kommen“ mit nur einem Gehalt und keiner BaföG Förderung.

Was wird nun genau angerechnet?
Spielt meine Beziehnung, oder muss man das dann „dauerhaft zusammenlebend“ oder Lebensgemeinschaft nennen, eine Rolle?

Für besseres Erklären für alle die mir weiterhelfen können, eine Beispielvorlage:

Einkommen Partner
50000€ Brutto/Jahr

Monatlich:
=> Einkommen 2000€ Netto
Miete/Strom/Nebenkosten/Internet etc: 1100€
Verpflegung/Versicherungen/Benzin etc. 900€

Ich beantworte gerne weitere Fragen und bin über jede Hilfe dankbar

Grüße
Schütze

Hallo,
Dein Partner ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig , so dass nur das Einkommen Deiner Eltern und eigene Einkünfte für BAföG relevant sind. Am besten gibst Du die Zahlen mal in einen Bafög-Rechner zur Proberechnung ein.
LG
figuralis

Schau mal hier: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/376.php

Auf den Bafög Bedarfssatz werden angerechnet: Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das anzurechnende Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern - in dieser Reihenfolge (familienabhängige Förderung). Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht (http://www.bafoeg.bmbf.de/de/380.php).

Alles weitere auf dem von mir genannten Internetauftritt.

Das Einkommen des Partners wird beim Bafög nicht angerechnet.
Nur das Einkommen des Ehepartners und der Eltern wird angerechnet.

Die Höhe der Miete interessiert ebenfalls nicht. Es wird nur unterschieden, ob du „bei den Eltern“ wohnst (dann ist der Bedarfssatz niedriger) oder „nicht bei den Eltern“ wohnst, dann ist der Bedarfssatz höher.
Es interessiert beim Bafög auch nicht, dass du mit einer weiteren Person zusammenlebst.

Dein Partner ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig , so dass
nur das Einkommen Deiner Eltern und eigene Einkünfte für BAföG
relevant sind.

Hi und Danke für die schnellen Antworten!

@figuralis: fehlt da ein Wort bei dir?

@all:
ich muss nochmal nachhaken, denn
klar, mein Partner ist denke nicht anrechenbar.
ABER
man bekommt immer wieder gesagt, dass wenn man mit seinem Partner zusammenwohnt, (z.b. 2 Jahre lang) es dann automatisch wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft zählt… das ist eben dieser wichtige Punkt, der es wohl entscheidet.

Falls von den Eltern(die 200km weit weg wohnen) etwas über bleibt zum anrechnen, ist klar, dass es dann etwas weniger BaföG gibt.

kurz und knapp: ist es absolut sicher, dass mein Partner, mit dem ich im Mietvertrag stehe in jedem Fall unbeachtet bleibt?

Hallo,
Sorry, das Wort NICHT unterhalspflichtig fehlte bei mir, und ich bin mir sicher, dass das so ist. Bei der Miete kannst Du natürlich nur Deinen Anteil geltend machen. Relativ neu in der Gesetzgebung ist, dass auch bei (gleichgeschlechtlichen) eingetragenen Partnerschaften Unterhaltspflicht besteht, aber das trifft ja bei Euch nicht zu.
LG
figuralis

So weit ich das weiß wird nicht danach gefragt solange es keine eingetragene Partnerschaft ist oder ihr verheiratet seid.

Hallo Schütze,

das Bafög-Amt wird prüfen, ob andere als der Staat deine Ausbildung finanzieren können.

An erster Stelle steht dort der Partner - allerdings formal nur dann, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine Ehe handelt. Eine Beziehung - auch wenn sie schon länger andauert - wird meines Wissens nicht eingeschlossen. Hier kannst du aber auch einfach mal beim Bafög-Amt direkt nachfragen.

Sollte das Einkommen des Partners angerechnet werden, so wird hier nicht das Einkommen dieses Jahres, sondern das von 2011 zugrunde gelegt. Bei 50.000 Euro brutto würde das Nettoeinkommen aber deutlich über den Freibeträgen liegen, so dass ein Bafög-Anspruch wenn überhaupt sehr gering wäre. Ausgaben für Miete etc. spielen für die Berechnung keine Rolle - einzig die Anzahl der von dem Geld lebenden Personen hat einen Einfluss auf die Höhe der Freibeträge.

An zweiter Stelle stehen deine Eltern. Der Freibetrag für jeden deiner Elternteile beträgt 1.070 Euro vom Netto-Einkommen. Wenn deine Eltern z. B. 1.500 Euro netto verdienen, müssten sie 1.500 - 1.070 = 430 Euro an dich überweisen. Verdienen sie aber z. B. 900 Euro netto, wären die komplett vom Freibetrag geschützt.

Beim Bafög gilt immer das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren - also für einen Bafög-Antrag für Oktober 2013 gilt das Einkommen deiner Eltern im Jahr 2011.

Da du schon 24 bist, ist es für dich eine Option, elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Das bekommt man, wenn man schon eine Ausbildung gemacht und drei Jahre in diesem Ausbildungsberuf gearbeitet hat (alternativ: 6 Jahre berufstätig war). Bei dieser Bafög-Form bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt.

Für Details zum Thema Bafög empfehle ich die website http://www.studis-online.de
Dort findet man viele nützliche Tipps und Rechenbeispiele.

Viele Grüße
tinastar

Danke. Das war nochmal eine sehr gte und Ausführliche Antwort.
Die besagte Seite (und andere) hatte ich bereits durchsucht. Nur eben eine klare Antwort wann man einen Partner hat der als Lebensgemeinschaft zählt, konnte ich nicht finden.
=> das Amt fragen

hallo schütze,
leider kenne ich mich mit bafög förderung garnicht aus und kann ihnen garnicht weiterhelfen, sorry.
vg annie

Gib doch einfach deine Situation als ledig an.

Gib doch einfach deine Situation als ledig an.

auf jeden Fall!
Es ist ja auch so, dass ich ledig bin.
Habe doch noch etwas neues gefunden.
Es gibt jetzt eine Wohnpauschale von 223€ (könnte nicht zu 100% stimmen. also 220 - 230€ sag ich mal.)

Damit stimmt es natürlich, dass die Miete keine Rolle spielt.
Ware noch auf die Antwort vom Amt, ob die Partnerschaft automatisch zu einer Lebensgemeinschaft werden kann und damit der Partner ungewollt berücksichtigt wird…

Dein familiäre Situation würde ich nicht weiter detaillieren und mit ledig angeben.
Wie will man es denn rausfinden, ohne, dass du es angibst.
Ein Detektiv werden sie nicht einschalten, oder glaubst du das?