X hat einen Antrag auf BaföG für Studenten gestellt. Soweit wurden alle Unterlagen eingereicht. Jedoch ist es so, dass X keinen Kontakt zur Mutter (Eltern von X geschieden)hat, d.h. nur Wohnhaft ist bekannt jedoch seit zwei Jahren kein persönlicher Kontakt.
X hat das Formblatt 3 an die Mutter, mit der Bitte dieses an X oder das Studentenamt zu senden, geschickt. Nach zwei Wochen ohne Antwort hat X das Formblatt nochmal an die Mutter als Einschreiben verschickt. Der Beleg des Einschreibens wurde zusammen mit dem BaföG-Antrag und einer Schilderung des Falls an das BaföG-Amt übgeben.
Nach ca zwei Wochen bekam X Antwort vom BaföG-Amt,er soll das Formblatt 3 (welches dem Schreiben beilag) für die Mutter noch nachreichen.
Meine Fragen:
besteht die Gefahr, kein BaföG zu erhalten?
welche Möglichkeit gibt es für X diese Hürde zu umschiffen?
X hat einen Antrag auf BaföG für Studenten gestellt. Soweit
wurden alle Unterlagen eingereicht. Jedoch ist es so, dass X
keinen Kontakt zur Mutter (Eltern von X geschieden)hat, d.h.
nur Wohnhaft ist bekannt jedoch seit zwei Jahren kein
persönlicher Kontakt.
X hat das Formblatt 3 an die Mutter, mit der Bitte dieses an X
oder das Studentenamt zu senden, geschickt. Nach zwei Wochen
ohne Antwort hat X das Formblatt nochmal an die Mutter als
Einschreiben verschickt. Der Beleg des Einschreibens wurde
zusammen mit dem BaföG-Antrag und einer Schilderung des Falls
an das BaföG-Amt übgeben.
Nach ca zwei Wochen bekam X Antwort vom BaföG-Amt,er soll das
Formblatt 3 (welches dem Schreiben beilag) für die Mutter noch
nachreichen.
Meine Fragen:
besteht die Gefahr, kein BaföG zu erhalten?
ja klar
welche Möglichkeit gibt es für X diese Hürde zu umschiffen?
Mutter evtl.auf Auskunft verklagen… ob das geht weiss ich nicht genau
X hat einen Antrag auf BaföG für Studenten gestellt. Soweit
wurden alle Unterlagen eingereicht. Jedoch ist es so, dass X
keinen Kontakt zur Mutter (Eltern von X geschieden)hat, d.h.
nur Wohnhaft ist bekannt jedoch seit zwei Jahren kein
persönlicher Kontakt.
X hat das Formblatt 3 an die Mutter, mit der Bitte dieses an X
oder das Studentenamt zu senden, geschickt. Nach zwei Wochen
ohne Antwort hat X das Formblatt nochmal an die Mutter als
Einschreiben verschickt. Der Beleg des Einschreibens wurde
zusammen mit dem BaföG-Antrag und einer Schilderung des Falls
an das BaföG-Amt übgeben.
Nach ca zwei Wochen bekam X Antwort vom BaföG-Amt,er soll das
Formblatt 3 (welches dem Schreiben beilag) für die Mutter noch
nachreichen.
Meine Fragen:
besteht die Gefahr, kein BaföG zu erhalten?
ja klar
nööö, das glaub ich nicht. Man muss nur nachweisen, dass man die Mutter um Auskunft gebeten hat. Nachweis ist am Einfachsten mit Einschreiben und Rückschein.
welche Möglichkeit gibt es für X diese Hürde zu umschiffen?
Mutter evtl.auf Auskunft verklagen… ob das geht weiss ich
nicht genau
Verklagen kostet Geld. Man weist dem Amt nach, dass man alles getan hat, um die Auskunft zu bekommen. Dann wird nämlich sich das Amt dahinter klemmen. Weil es eine Auskunftspflicht der Mutter gibt. Und dann kann man sicher auch schon die Zahlung beantragen, weil sich das Amt mit der Mutter streitet, zumindest ist es so bei BAB.