Bafög nachträglich angeben?

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe vor einem dreiviertel Jahr nach meinem Abitur Arbeitslosengeld 2 bekommen. Obwohl es nicht so aussah, bekam ich dann doch noch kurzfristig einen Studienplatz. Ich habe also meine Immatrikulationsbescheinigung abgegeben und gefragt, wie es denn jetzt weiter aussieht mit dem Arbeitslosengeld 2, da ich ja meinen Bafög-Antrag nicht rechtzeitig abgeben konnte. Man sagte mir, dass das Arbeitslosengeld 2 weiter gezahlt würde, solange bis ich Bafög bekomme.

Das Arbeitslosengeld lief irgendwann aus, ich hatte immer noch kein Bafög und ein neuer Antrag wurde abgelehnt, da ich ja zu dem Zeitpunkt Studentin war. Soweit so gut, die nächsten Monate konnte ich irgendwie überbrücken, es gab ja auch später noch eine schöne Bafög-Nachzahlung!
Jetzt sieht es so aus, dass ich zwei Monate beides bekommen habe, also sowohl Bafög als auch Arbeitslosengeld 2. Man sagte mir ja auch, dass ich das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld 2 irgendwann zurückzahlen müsse und mir war eigentlich klar, es wird ein Bescheid kommen, eine Abrechnung, wo drin steht, wieviel ich zu zahlen habe.

Es ist aber noch nichts gekommen! (wie gesagt, das ist jetzt ein dreiviertel Jahr her). Was soll ich jetzt tun? Warten, bis ich endlich eine Abrechnung bekomme oder hingehen und denen das unter die Nase reiben? Haben die das eventuell vergessen und kommen dann später mit saftigen Zinsen auf mich zu?

Vielen Dank schonmal für jegliche Hilfe,
Liz

Hi Liz,

hingehen und melden.

Die Sachbearbeiter sind so überlastet, dass noch immer vorrangig Anträge / Bewilligungen gemacht werden, damit die Bedürftigen zu Geld kommen.
Sollte mal Luft sein, werden die grössten Überzahlungen bearbeitet.

Da kann es schon sein, dass du in 12-20 Monaten mal eine Rückforderung mit entsprechend Zinsen kriegst.
Melde dich selber, wahrscheinlich brauchst du dann nicht mal Zinsen bezahlen.

grüsse
dragonkidd

Hallo,

ich würde es auch der Agentur für Arbeit schnellstmöglich melden - und zwar nachweisbar (schriftlich).

Du bist verpflichtet, Änderungen, die für die Leistungsgewährung maßgeblich sind, mitzuteilen (frag mich jetzt nicht, wo das steht) - ob die Agentur für Arbeit schon im Detail weiss, dass Du studierst und BAFöG bekommst, habe ich nicht genau verstanden (es sei mir verziehen, wenn ich da was überlesen habe).

Die Agentur für Arbeit ist sehr schnell mit dem Wort „Betrug“ bei der Hand - und die Strafen dafür sind zumindest hier in München ziemlich happig.

Vielleicht sehe ich - beruflich bedingt - Gespenster, aber ich würde sicherheitshalber auf die Überzahlung hinweisen.

Chrissie