Hallo,
man Stelle sich mal folgende Situation vor.
Es gibt eien Studentin, die ein Semster das falsche studiert hat und danach gewechselt hat den Studiengang und nun zufrieden ist. Seit dem ersten Semster wird BAFöG bezogen.
Jetzt kommt diese imaginäre Studentin in ihr 5. Studiensemster und in das 4. Fachsemster des aktuellen Studienganges.
Studenten, die nicht abgebrochen haben, müssen nach dem 4. Semster die Bescheinigung nach § 48 BAföG abgeben.
Aber was ist mit der Studentin in dem genannten Fall von mir? Muss die jetzt ein Semster früher, als die mit nicht abgebrochenem Studium, das Formblatt abgeben?
Um den Fall zu komplizieren, könnt ihr euch vorstellen, dass die nette Frau vom Bafög-Amt unterschiedliche Antworten gegeben hat.
Der Prof., der die Bescheinigungen ausstellt konnte auch nicht weiterhelfen und die Fachschaft, meldet sich nicht.
Würde mich sehr über Antworten freuen und sage schonmal Danke.
Liebe Grüße
PS: Sollte sich jemand wundern, dass bei dem Studiengang erst nach dem 4. Semester die Bescheinigung abgegeben werden muss, das liegt daran, dass es noch ein Diplomstudiengang ist und keine ECTS Punkte gibt.