BAFöG + Nebenjob Frage

Hallo,

ich bekomme BAFöG und will mir jetzt einen Nebenjob suchen. Im Internet habe ich gesehen, daß ein Verdienst von bis zu 4622 EUR brutto im Jahr keinen Einfluß auf den Förderungsbetrag haben.
Wenn ich jetzt zum Beispiel 320 EUR(also steuerfrei) im Monat verdiene, also 3840 EUR im Jahr, passiert nix?!
Bis 400 EUR zahlt man ja keine Steuern, ist dann 400 EUR netto=brutto?
Oder wird das irgendwie anders gerechnet?
Bei dem Bürokraten Chaos kann man sich ja nie sicher sein, ob man das auch alles richtig verstanden hat!

Besten Dank
RBr2000

hi,

zum bafoeg-berechnen nimmst du dir am besten den aktuellen bescheid, dann gehst du auf http://www.bafoeg-rechner.de gibst dort alle aktuellen daten ein. dann vergleichst du, ob der rechner und dein bescheid das gleiche sagen. und dann gibst du deine summe ein. siehst du gleich, welche auswirkungen das aufs bafoeg hat.

zum steuerfrei, bei sogen. minijobs zahlt der arbeitgeber 25% pauschal an die bundesknappschaft. i.d.R. ist es aber bei studenten günstiger, wenn du die steuerkarte 1 vorlegst. steuern fallen auch keine an, nur rente wird abgezogen. die gesamte nebenleistung beträgt dann 19,5%. da aber die hälfte abgezogen wird vom brutto, handelst du einfach ein entsprechendes bruttogehalt mehr aus (109,75%) und der arbeitgeber spart immernoch 5,5%!

mfg vom

showbee

Hallo!

Seit wann werden bei Minijobs bis 400,- EUR Beiträge für die Rentenversicherung abgezogen. Soweit ich weiß sind diese Jobs versicherungsfrei gem. § 8 SGB IV. Die Beiträge zur RV usw. trägt doch nur der Arbeitgeber. Wenn du 400,- EUR verdienst, kriegst du auch 400,- EUR raus (brutto=netto). Anders sieht der Fall nur aus, wenn du in der RV auf die Verscherungsfreiheit verzichtest. Das machen aber die wenigsten.

Florian

Seit wann werden bei Minijobs bis 400,- EUR Beiträge für die
Rentenversicherung abgezogen. Soweit ich weiß sind diese Jobs
versicherungsfrei gem. § 8 SGB IV. Die Beiträge zur RV usw.
trägt doch nur der Arbeitgeber. Wenn du 400,- EUR verdienst,
kriegst du auch 400,- EUR raus (brutto=netto). Anders sieht
der Fall nur aus, wenn du in der RV auf die
Verscherungsfreiheit verzichtest. Das machen aber die
wenigsten.

hi flom,

meine rede:

wenn du bis 400,- verdienst, zahlt der arbeitgeber oben drauf 25% also 100,- beim 400,- fall. diese 25% decken alles ab (steuer, sv).

der gesamte aufwand ist nun also für den arbeitgeber 500,- oder sagen wir 125%!

wenn ein student nun einen geringfügigen job annimmt, kann er auch auf die minijob-regel verzichten, indem er seine steuerkarte einreicht, also eine regelarbeit abrechnet.

der student ist nicht AV versichert, KV & PV sind meist über die eltern abgegolten (familienversicherung) oder zahlt der studi pauschale (54,xx EUR monatlich). also fällt bei einer steuerkartenabrechnung nur die rentenversicherung an. bis 400,- EUR bruttolohn entsteht auch bei klasse I keine lohnsteuer.

also wäre die auszahlung 400 - 9,75% rente (39,00 EUR), also netto 361 EUR. der aufwand für den arbeitgeber wären also 361,- nettolohn und 78,- rentenkasse. summa summarum also 439,00 EUR!

spart der arbeitgeber 61 EUR, der arbeitnehmer zahlt 39 drauf… nun kann man einfach statt einem bruttogehalt von 400,- ein nettogehalt von 400,- vereinbaren. das bruttogehalt ist also 443,21 EUR, dann ist der rentenbeitrag des arbeitnehmers 43,21 EUR, das nettogehalt 400,00 EUR und der gesamte aufwand für den arbeitgeber 486,43 EUR!

hat der arbeitgeber also satte 12,57 EUR gespart. jetzt könnte man noch 50/50 machen, also den bruttolohn für den arbeitnehmer auf 450,- rausetzen…

verstehst du? da nun seit april 2003 die gleitzonenregelung in kraft ist, also für bruttogehälter zwischen 400 und 800 EUR der arbeitnehmeranteil nicht sofort voll zuschlägt, ist es eine noch grössere ersparnis! diese berechnung sollte man dann aber alleine machen…

gruss vom

showbee

wenn du bis 400,- verdienst, zahlt der arbeitgeber oben drauf
25% also 100,- beim 400,- fall. diese 25% decken alles ab
(steuer, sv).

Richtig!

wenn ein student nun einen geringfügigen job annimmt, kann er
auch auf die minijob-regel verzichten, indem er seine
steuerkarte einreicht, also eine regelarbeit abrechnet.

Muss eine Lohnsteuerkarte nicht immer eingereicht werden? Die brauchst du ja schon, wenn du nur für 80,- EUR im Monat Zeitungen austrägst. Steuer fällt natürlich bei 400,- EUR keine an!

der student ist nicht AV versichert, KV & PV sind meist über
die eltern abgegolten (familienversicherung) oder zahlt der
studi pauschale (54,xx EUR monatlich). also fällt bei einer
steuerkartenabrechnung nur die rentenversicherung an.

Falsch! Die Steuerkarte hat überhaupt nichts mit der Rentenversicherung zu tun! Auch wenn du eine Lohnsteuerkarte abgibst und du jeden Monat 400,- verdienst, zahlst du keine RV. Die RV hängt nur von der Höhe des Entgelts ab oder vom Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 SGB VI.

also wäre die auszahlung 400 - 9,75% rente (39,00 EUR), also
netto 361 EUR. der aufwand für den arbeitgeber wären also
361,- nettolohn und 78,- rentenkasse. summa summarum also
439,00 EUR!

Deine Beitragsberechnung stimmt auch nicht! Wenn jemand bis zu 400,00 EUR verdient, zahlt der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 3 SGB VI einen Beitrag in Höhe von 12 % zur Rentenversicherung. Verzichtest du auf die Versicherungsfreiheit und verdienst bis 400,- EUR, dann darfst du nicht einfach den Beitragssatz von 19,5 § halbe/halbe aufteilen! Hier greift dann § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI! Dann trägt nämlich der Abreitgeber weiterhin 12,0 % und der Arbeitnehmer trägt den Rest. Dies sind dann im Moment 7,5 %.

Aber nochmal: Du musst immer eine Lohnsteuerkarte vorlegen! Diese hat aber nicht das Geringste mit der Höhe des Beitrags zur RV zu tun!

spart der arbeitgeber 61 EUR, der arbeitnehmer zahlt 39
drauf… nun kann man einfach statt einem bruttogehalt von
400,- ein nettogehalt von 400,- vereinbaren. das bruttogehalt
ist also 443,21 EUR, dann ist der rentenbeitrag des
arbeitnehmers 43,21 EUR, das nettogehalt 400,00 EUR und der
gesamte aufwand für den arbeitgeber 486,43 EUR!

hat der arbeitgeber also satte 12,57 EUR gespart. jetzt könnte
man noch 50/50 machen, also den bruttolohn für den
arbeitnehmer auf 450,- rausetzen…

Grübel, grübel! Warum denn so kompliziert, wenns viel einfacher geht!

verstehst du? da nun seit april 2003 die gleitzonenregelung in
kraft ist, also für bruttogehälter zwischen 400 und 800 EUR
der arbeitnehmeranteil nicht sofort voll zuschlägt, ist es
eine noch grössere ersparnis! diese berechnung sollte man dann
aber alleine machen…

Stimmt, diese Berechnung in der Gleitzone wird dann richtig spannend!

Viele Grüße
Florian

rehi,

was ich mit dem ganzen komplizierten gerechne meine: die pauschale „besteuerung“ mit 25% an die knappschaft ist bei studenten im bereich 0 - 800 EUR / monat nicht günstiger! wenn man ein bischen verstand hat, kann man bei gleicher belastung für den arbeitgeber mehr nettogehalt rausbekommen. und seien wir ehrlich, ein arbeitgeber lässt sich auf solche „komischen“ rechnungen nur ein, wenn man ihm deutlich macht, er spart xx EUR monatlich.

was ich noch dazu sagen möchte: ich mache es genau so und mir bringt ein bischen „gefummele“ und „komplizierung“ mit gleitzonenregelung dann fast 50 EUR mehr im monat (bei knapp über 600,- EUR belastung für den arbeitgeber!).

mfg denn vom

showbee