Hallo,
ich habe eine kurze, generelle Frage zum oben genannten Thema.
Ist es möglich zusätzlich zum BAFÖG Wohngeld zu beantragen oder schliesst sie das generell aus?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß, Holger
Hallo,
ich habe eine kurze, generelle Frage zum oben genannten Thema.
Ist es möglich zusätzlich zum BAFÖG Wohngeld zu beantragen oder schliesst sie das generell aus?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß, Holger
Ist es möglich zusätzlich zum BAFÖG Wohngeld zu beantragen
oder schliesst sie das generell aus?
Wie ist die Rechtslage?
Hallo Holger,
hier eine interessante Webseite, die Dir alle weiteren Infos gibt:
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/wog11…
Auszug daraus:
Grundsatz:
Nach § 41 Wohngeldgesetz (WoGG) sind Studierende im allgemeinen vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, sofern sie „dem Grunde nach“ BAföG-Leistungen beziehen könnten. Studierende, die keine BAföG-Leistungen beziehen, nur weil das Elterneinkommen angerechnet wurde, sind „dem Grunde nach“ BAföG-berechtigt. Das heißt, sie können kein Wohngeld beziehen.
Es gibt Ausnahmen!
Wohngeldbezug kommt in Frage, wenn BAföG-Leistungen prinzipiell ausgeschlossen sind. Welche Ausschlussgründe hinreichen, erfahren Sie hier.
Der Grundsatz nach § 41 WoGG gilt zudem nicht für Studierende mit Kindern oder Ehepaare.
Alles klar?
Gruß
Reiner Welz
Hallo Reiner -
bei dem Azubizuschuss des Arbeitsamtes ist diese Regelung akzeptabel auch bei Schülerbafög- aber bei Bafög, dass auf Darlehensbasis gezahlt wird?
Oder ist Bafög für Studenten nicht mehr auf Darlehensbasis?
Viele Grüße
Utemaus
Oder ist Bafög für Studenten nicht mehr auf Darlehensbasis?
Hi Utemaus,
als Antwort auf Deine Frage hier mein Verweis auf meine Informationsgrundlage:
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/bafoeg/index.html
Mit einem Textauszug aus der Seite:
„Nach wie vor wird das BAföG innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. 50% bekommen Sie also geschenkt! (Und wer will schon leer ausgehen, wenn es etwas umsonst gibt?)“
Ich hoffe, dass die Seiten Dir ausreichende Informationen geben.
Gruß
Reiner