bafög problem

hallo!
ich habe da ein problem mit dem bafög:
ich wohn daheim nud bekomm 220€ bafög
zu mir:
student in stuttgart
schwester auch studentin aber bald fertig geht ins doktorant

so ich will jetzt ausziehen, also muss ich doch mehr bafög bekommen, oder, die tussi aufm bafögamt meinte sie könne mir das nicht sagen weil die ETATMITTEL GESTRICHEN WURDEN um dies auszurechnen!!! aber wie kann ich denn ausziehen ohen zu wissen was an einkünften auf mich zukommt!!!

ich rechne mit:
-kindergeld ausbezahlt von eltern (bekommt man das noch wenn man auszieht muss man den erstwohnsitzt daheim belassen)
-bafög (wieviel denn nun wenn meine schwester im doktorant ist???)
-nebenjon (300€ pro monat)

ich brauch das bafög sonst wird es kaum reichen, meine eltern können mir nicht mehr geben wie das kindergeld, da mein vater bei der telekom schon das weinachts/urlaubsgeld und stunden gestrichen bekommen hat (500€ weniger pro monat!!!) wie soll das gehen!!!

ich hoffe jemand kann mir helfen
ach ja ich will mit meiner freundin in eine billige 2-3 zimmer wohnung ziehen :wink: die kann sichs zum glück leisten also ihren anteil :smile:

vielen vielen dank!

Hallo,

das Bafög soll die grundbedürfnisse decken. Falls du ausziehst dann bekommst du elternunabhägig bafög und die berechnungsobergrenze liegt dann um ca 200 euro höher. D.h. du bekommst natürlich mehr geld denn du musst ja nun deine miete zahlen. Die mietkosten sollten hierbei bei mind 150 euro liegen damit du die volle obergrenze erreichst.

300 euro verdienst pro monat brauchst du erst gar nicht zu erwähnen da der bafög freibetrag ca 360 pro monat ist. Davon kannt aber auch noch sachen absetzen (studienmittel blah blah).

Kindergeld wird dem bafög nicht angerechnet da es eine soziale leistung ist. Du brauchst das auch nicht erwähnen.

mehr infos auf www.das-neue-bafoeg.de

byby
pako

achja, wegen deiner schwester noch…hatte ganz vergessen darauf zu antworten. Also wenn sie studentin ist wird dir ein freibetrag zusätzlich gewährt. Wenn sie nichtmehr studiert dann bekommst du den wohl nichtmehr aber ich denke nicht, dass das so viel ausmacht !!

Und wenn die dir auf dem bafögamt nichts sagen wollen dann mach dir nichts draus. Die sind meistens sehr komisch :wink:. Mir haben sie mal gesagt sie können nicht in die daten einsehen von mir da sie nur vertretung machen… wollten mich partout meine Sachen nicht abgeben lassen. Ich meinte dann das ich meinen Dad kurz anrufen muss wegen seinem geburtsdatum und schwupps meinte sie „warten sie mal kurz“…an den PC gegangen und da war das geburtsdatum :wink:

Und nein ich bin kein böser sohn nur weil ich das geburtsdatum meines vaters nicht kenne :wink:

Hallo auch!

Also das mit dem elternunabhängigen Bafög, wie Pako meinte, stimmt so meines Wissens nicht. Ich habe auch nicht zuhause gewohnt und meine Eltern mußten ihren Verdienst angeben. Ich glaube, elternunabhängiges kriegt man erst ab einem bestimmten Alter oder „Berufsvorleben“.

Allerdings wird Deine Miete schon irgendwie mit einberechnet, wie genau weiß ich allerdings auch nicht. Man muss aber auf jeden Fall so ein Formblatt von seinem Vermieter ausfüllen lassen… Wenn der Studentenstatus Deiner Schwester wegfällt, wird aber auch auf jeden Fall wieder etwas gekürzt.

Schau doch einfach mal mit einem Bafögrechner (z.B. http://www.bafoeg-rechner.de/) nach, was Du dann in etwa erwarten kannst!

Gruß
Arha, die das Bafög-Amt auch gar nicht mag

Hallo basti,

zum BAFöG selber kann ich nur wenig sagen, meine Tochter kriegt keins.

aber zum Kindergeld:

-kindergeld ausbezahlt von eltern (bekommt man das noch wenn
man auszieht muss man den erstwohnsitzt daheim belassen)

Du musst nur bei Deinen Eltern gemeldet bleiben, auch als Nebenwohnsitz ist das wirksam. Das gilt für alle familienbezogenen Zulagen, wie z.B. auch Steuerklasse 2 bei mir.

Gruß, Karin

Du musst nur bei Deinen Eltern gemeldet bleiben, auch als
Nebenwohnsitz ist das wirksam. Das gilt für alle
familienbezogenen Zulagen, wie z.B. auch Steuerklasse 2 bei
mir.

Hmm, das waere mir neu ??? Sowohl meine Schwester, als auch ich bekommen beide weiterhin Kindergeld, obwohl wir daheim ausgezogen sind und die elterliche Wohnung nicht mal als 2. Wohnsitz eingetragen haben. Und meines wissens weiss die Kindergeldkasse das auch, weil meine Eltern da ja auch angegeben haben in wieweit sie uns jeden Monat finanziell unterstuetzen.
Kann da jemand was genaueres zu sagen oder kennt einen Link dazu ? Nicht dass wir am Ende irgendwann noch das ganze Geld zurueckzahlen muessen.

Gruss Claudia

kein elternunabhängiges Bafög
Hi,

Falls du ausziehst
dann bekommst du elternunabhägig bafög und die
berechnungsobergrenze liegt dann um ca 200 euro höher.

Leider nicht ganz richtig, elternunabhängiges Bafög bekommt wer
entweder 5 Jahre berufstätig war,
kind unter 10 Jahren hat,
etc. (siehe http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.p…)

Gruß Julia

P.S.: Und wegen der Wohnung kann man Wohngeld beantragen.

Hallo Claudia,

Hmm, das waere mir neu ??? Sowohl meine Schwester, als auch
ich bekommen beide weiterhin Kindergeld, obwohl wir daheim
ausgezogen sind und die elterliche Wohnung nicht mal als 2.
Wohnsitz eingetragen haben.

bei mir genauso :smile: [zwei Studenten]

Und meines wissens weiss die
Kindergeldkasse das auch, weil meine Eltern da ja auch
angegeben haben in wieweit sie uns jeden Monat finanziell
unterstuetzen.

?? das ist wiederum mir neu, dass das irgendwas damit zu tun hat, wieviel Geld du konkret von deinen Eltern bekommst

Kann da jemand was genaueres zu sagen oder kennt einen Link
dazu ? Nicht dass wir am Ende irgendwann noch das ganze Geld
zurueckzahlen muessen.
Gruss Claudia

Jetzt muss ich doch mal suchen… voilà:
http://www.bff-online.de/kige/KGMB2003.pdf
…„wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als 7.188 € im Kalenderjahr hat.“

  • da liegt der Hase im Pfeffer!! :smile:
    man muss also gut aufpassen, nicht drüberzukommen!!! (oder wenn schon, dann bitte ordentlich, gell)

liebe Grüße,
evanovka

Hi evanovka
Danke… das mit der Verdienstgrenze wusste ich. Immer schoen mitrechnen das ganze Jahr ueber.
Wegen dem anderen muss ich meine Eltern nochmal fragen, vielleicht verwechsel ich da auch grad was ??? Kann auch sein dass der Wisch irgendwas mit der Steuer zu tun hatte ???
Ich schau heut Abend mal in meinen Ordnern nach ob ich’s finde und sag dann nochmal Bescheid. Will ja hier keine Geruechte in die Welt setzen !
Gruss Claudia

kein Wohngeld
Hi julia,

deine Ausführungen zum Bafög sind meines Wissens richtig,
allerding ist dies def. falsch:

P.S.: Und wegen der Wohnung kann man Wohngeld beantragen.

Bafögfähige Studenten bekommen keine Sozialhillfeleistungen (Wohngeld zählt mit zu). Allerdings wird bei Ermittlung des Bafög-Bedarfs auch die Miete mit eingerechnet, so dass man sagen kann, dass das BAfög einen Mietzuschuss enthält.

Ciao maxet.

Korrektur
Also die Angabe mit in wieweit mich meine Eltern finanziell unterstuetzen hat mein Papa damals fuer seine Steuererklaerung benoetig NICHT fuer’s Kindergeld.
Gruss Claudia

Hallo Claudia (und ggf. andere),

Du musst nur bei Deinen Eltern gemeldet bleiben, auch als
Nebenwohnsitz ist das wirksam. Das gilt für alle
familienbezogenen Zulagen, wie z.B. auch Steuerklasse 2 bei
mir.

Hmm, das waere mir neu ??? Sowohl meine Schwester, als auch
ich bekommen beide weiterhin Kindergeld, obwohl wir daheim
ausgezogen sind und die elterliche Wohnung nicht mal als 2.
Wohnsitz eingetragen haben. Und meines wissens weiss die
Kindergeldkasse das auch, weil meine Eltern da ja auch
angegeben haben in wieweit sie uns jeden Monat finanziell
unterstuetzen.

Die Steuererklärung fragt aber schon noch ab, ob ein Kind bei einem gemeldet ist. War gerade bei 2003 bei mir so.

Kann da jemand was genaueres zu sagen oder kennt einen Link
dazu ? Nicht dass wir am Ende irgendwann noch das ganze Geld
zurueckzahlen muessen.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Meldebehörde oder das Finanzamt was dazu weiß.

Gruß, Karin