bafög Rückforderung nach Abschluß

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da eine Frage zur Bafög-Rückforderung.

Sachverhalt:

  1. 03/2003-02/2004 Bafög bezogen (volle höhe)
  2. 03/2004-02/2005 Bafög bezogen (volle höhe)
  3. 03/2005-02/2006 Bafög bezogen (volle höhe)

2008 Rückforderung von Bafög 3) da vorausberechnet -> habe ich bezahlt!
2010 Schlußrechnung Bafög von ca. 50% von 1)+2)
2011 Abschluß der letzten Zahlung
2012 Rückforderung für 50% von 2) da meine Eltern doch zu viel verdient hatten. (Berechnung 10/12 von 2005 + 2/12 von 2006)

Darf das Studentenwerk hier noch rückfordern obwohl ich schon ein Schreiben über den Abschluß meines Bafögs habe? Was kann ich tun um ev. doch nicht zahlen zu müssen? Ist es Möglich, ohne zinsen Zeit zu schinden?

Vielen Dank schon einmal für die Auskunft.
Gruß Max

Hallo Max,

es handelt sich um zwei voneinander getrennt Forderungen. Das eine ist die „normale“ Rückforderung nach 5 Jahren - diese geht an das Bundesverwaltungsamt.

Das andere ist eine Überzahlung, diese muss dem Studentenwerk deines Studienortes zurückgezahlt werden.
Die Zahlungen des BAföG laufen immer unter Vorbehalt. D.h., wenn dem BAfög-Amt neue Unterlagen über das Einkommen der Eltern vorliegen, werden sie neu berechnen und ggf. rückfordern. Warum das Amt so spät über das veränderte Einkommen Kenntnis bekommen hat, ist leider unerheblich.
Eine Verjährung gibt es nicht, da die Zalhlung wie gesagt, unter Vorbehalt lief.

Du kannst einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, solange du über geringes Einkommen ( 1070 € netto für Einzelperson ) verfügst, dann ist das ganze auch zinsfrei.

viel Erfolg

Stefanie

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte da eine Frage zur Bafög-Rückforderung.

Sachverhalt:

  1. 03/2003-02/2004 Bafög bezogen (volle höhe)
  2. 03/2004-02/2005 Bafög bezogen (volle höhe)
  3. 03/2005-02/2006 Bafög bezogen (volle höhe)

2008 Rückforderung von Bafög 3) da vorausberechnet -> habe ich
bezahlt!
2010 Schlußrechnung Bafög von ca. 50% von 1)+2)
2011 Abschluß der letzten Zahlung
2012 Rückforderung für 50% von 2) da meine Eltern doch zu viel
verdient hatten. (Berechnung 10/12 von 2005 + 2/12 von 2006)

Darf das Studentenwerk hier noch rückfordern obwohl ich schon
ein Schreiben über den Abschluß meines Bafögs habe? Was kann
ich tun um ev. doch nicht zahlen zu müssen? Ist es Möglich,
ohne zinsen Zeit zu schinden?

Vielen Dank schon einmal für die Auskunft.
Gruß Max

Hallo!

wann wurde das festgestellt, dass das Bafögamt etwas falsch berechnet? Wurden die Angaben von dir richtig gemacht, d. h. handelt es sich eindeutig um etwas, was du oder deine Eltern nicht verschwiegen haben. Somit dem Amt die alleinige Schuld zu zusprechen ist?

Es gibt die Möglichkeit, dass man wegen des Fehlers Bafögamtes darauf vertrauen konnte, dass die Auszahlung rechtmäßig ist und das Geld schon lange ausgegeben ist. Es gibt glaube ich dafür eine rechtliche Grundlage. Falls du sie nicht findest würde ich vielleicht nochmal schauen.

Allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn man mitten im Leben steht und nach dem Studium ein heiden Geld verdient. Ob diese „Ausrede“ dann noch gilt weiß ich nicht, aber man kann es versuchen.

Gruß Opec