Hallo Max,
es handelt sich um zwei voneinander getrennt Forderungen. Das eine ist die „normale“ Rückforderung nach 5 Jahren - diese geht an das Bundesverwaltungsamt.
Das andere ist eine Überzahlung, diese muss dem Studentenwerk deines Studienortes zurückgezahlt werden.
Die Zahlungen des BAföG laufen immer unter Vorbehalt. D.h., wenn dem BAfög-Amt neue Unterlagen über das Einkommen der Eltern vorliegen, werden sie neu berechnen und ggf. rückfordern. Warum das Amt so spät über das veränderte Einkommen Kenntnis bekommen hat, ist leider unerheblich.
Eine Verjährung gibt es nicht, da die Zalhlung wie gesagt, unter Vorbehalt lief.
Du kannst einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, solange du über geringes Einkommen ( 1070 € netto für Einzelperson ) verfügst, dann ist das ganze auch zinsfrei.
viel Erfolg
Stefanie
Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da eine Frage zur Bafög-Rückforderung.
Sachverhalt:
- 03/2003-02/2004 Bafög bezogen (volle höhe)
- 03/2004-02/2005 Bafög bezogen (volle höhe)
- 03/2005-02/2006 Bafög bezogen (volle höhe)
2008 Rückforderung von Bafög 3) da vorausberechnet -> habe ich
bezahlt!
2010 Schlußrechnung Bafög von ca. 50% von 1)+2)
2011 Abschluß der letzten Zahlung
2012 Rückforderung für 50% von 2) da meine Eltern doch zu viel
verdient hatten. (Berechnung 10/12 von 2005 + 2/12 von 2006)
Darf das Studentenwerk hier noch rückfordern obwohl ich schon
ein Schreiben über den Abschluß meines Bafögs habe? Was kann
ich tun um ev. doch nicht zahlen zu müssen? Ist es Möglich,
ohne zinsen Zeit zu schinden?
Vielen Dank schon einmal für die Auskunft.
Gruß Max