Bafög – Rückforderung nach Hochzeit

Liebe Wissende,

meine Frau und ich haben im Dezember geheiratet. Wir haben diesen Umstand auch umgehend beim zuständigen Amt angezeigt. Damit war uns klar, dass das BAföG meiner Frau wegfällt. Nur waren wir nach dem Studium des Gesetzestextes der Meinung, dass der Dezember noch gezahlt wird:

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§ 53 Änderung des Bescheides

Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert

  1. zugunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats, in dem die Änderung eingetreten ist, rückwirkend jedoch höchstens für die drei Monate vor dem Monat, in dem sie dem Amt mitgeteilt wurde,

  2. zuungunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, der auf den Eintritt der Änderung folgt.

############# ZITAT ENDE #################

Nach meinem Verständnis ist die Einstellung der Zahlung eher eine Änderung zuungunsten des Auszubildenden. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift ist auch ziemlich eindeutig:

############# ZITAT #################

53 0.5 Werden nach Erlaß des Bewilligungsbescheides Tatsachen bekannt, auf Grund derer der monatliche Förderungsbetrag zum Nachteil des Auszubildenden zu ändern ist, so ist die Änderung vom Beginn des auf den Eintritt der Änderung folgenden Monats an vorzunehmen

############# ZITAT ENDE #################

Zur Rückzahlung heißt es weiterhin:

############# ZITAT #################

§ 20 Rückzahlungspflicht

(1) Haben die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen, für den sie gezahlt worden ist, so ist - außer in den Fällen der §§ 44 bis 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als …

############# ZITAT ENDE #################

Nun haben ja die Voraussetzungen noch an einigen Tagen im Dezember vorgelegen. Dennoch will das Amt nun den Dezember umgehend zurückgezahlt haben.

Wer weiss was hier rechtens ist?

Vielen Dank im Voraus
Ted

PS.: Für die ewig Nörgelnden: Wir wollen uns keine Leistung erschleichen, welche uns nicht zusteht. Aber was uns zusteht, dass möchten wir schon gerne haben.

Hallo,

ich hoffe, ihr habr rechtzeitig Widerspruch eingelegt…

Bafög- Ämter nehmen den Gesetzestext oft nicht so genau.

Glückwunsch nachträglich!
Gruß anna