Bafög-Rückforderung nach Jahrzehnten

Hallo Leute,

ich habe einen überraschenden Brief bekommen, ich soll 9000 Mark Bafög-Darlehen zurückzahlen. Da das Jahrzehnte zurückliegt habe ich keine Unterlagen mehr darüber. Ich dachte, ich hätte nach dem Studium alles zurückgezahlt, weiß es aber nicht mehr genau.

Können die nach über 20 Jahren jetzt sowas verlangen? Alles auf einmal?

Danke
Ludwig

Können die nach über 20 Jahren jetzt sowas verlangen?

weiß ich nicht.

Alles auf einmal?

das nicht. du erhälst die möglichkeit alles auf einmal zurückzuzahlen. däfür bekommst du auf deine rückzahlung wiederum einen zuschuß in form von einigen prozent.
von meinem bruder weiß ich, dass es in bayern etwas 7-8% sind.

wie das jetzt bei dir speziell ist, wegen der langen zeit, die zurückliegt, weiß ich nicht.

Hallo Ludwig,

die Bafög-Richtlinien wurden in den letzten zwanzig Jahren mehrfach verändert. Du müsstest also zunächst mal die für Dich geltenden Rechtsgrundlagen kennen (sind dem Anschreiben zu entnehmen).

Soweit ich weiß, gibt es „Nachlässe“

  • wenn man den Kreditteil in einem Stück anstatt in Raten zurückzahlt
  • wenn man seinen Abschluss inerhalb einer bestimmten Zeit erreicht hat
  • wenn man zu den 20% der Jahrgangsbesten unter den Geförderten zählte

Aber wie gesagt. Bafög ist Sozialrecht und damit so beständig wie das Wetter. Und Bildung ist Ländersache, so dass es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen geben dürfte.

Sieht nach einem Besuch im Bafög-Amt aus…

Gruß,

Guido Strunck

Moin Ludwig,

  1. ruhig bleiben und beim zuständigen BaföG- Amt anrufen - meistens sind die ganz nett, aber leider oft in Gesetzesdingen nicht sehr belesen - deshalb: nicht alles glauben…

  2. genau erklären lassen, wie sich die Situation erklärt, aufgrund welcher §§ und wie weiter zu verfahren wäre. Bei offensichtlicher oder scheinbarer Unkenntnis des SB - Vorgesetzte anrufen und dort nachfragen, da diese sich im Gesetz oft besser auskennen - im aktuellen jedenfalls…

  3. Angaben nachprüfen. Also sowohl den Vorgang damals - muss ja dem Amt noch vorliegen als auch die Angaben zu den §§.
    Unter www.sozbaer.de sind sowohl Gesetzestext als auch Verwaltungsvorschriften (zumindest für das „alte“ BaföG) zu finden. Diese site ist vom Beratungsteam des AStA der Uni Hannover, die echt fit sind - deshalb ggf.

  4. mit den Leuten dort Kontakt aufnehmen.

Viel Erfolg!
Annabell