Bafög-Rückzahlung

Hallo allerseits!

Folgender fiktiver Fall:
Ein Student fast 4 Semester studiert und während des letzten Semesters
einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, weil er merkte, dass das
Studium nix für ihn ist. Das letzte Semester war ein Sommerstemester
und der Ausbildungsvertrag wurde im Mai unterschrieben.
Die Ausbildung begann dann am 01. August. Für die beiden
„Überschneidungsmonate“ (August + September) hat er Bafög +
Ausbildungsvergütung erhalten. Da war für ihn von Anfang an klar,
dass er diese beiden Monate zurückbezahlen muss. Nun kommt das
Bafögamt aber und meint, er soll bereits ab Mai (Unterschrift unter
Ausbildungsvertrag) zurückzahlen.
Wie denn das? August + Sept. waren ihm klar und stehen nicht zur
Debatte. Aber - obwohl er die Unterschrift im Mai geleistet habe -
der Ausbildungsbeginn ist im August und bis dorthin war er Student
und hat (bis auf einen 400 € Job der aber legal neben Bafög ausgeübt
werden darf) nix nebenbei gemacht.

Wollt mal nachhorchen, ob sich evtl. jemand in der Materie etwas auskennt und mir seine Sicht der Dinge mitteilen möchte.

Ich für meinen Teil denke, dass der Student - wie gesagt - die letzten beiden Monate zurückzahlen muss. Für die anderen Monate war er Student und somit ja wohl auch Bafög-berechtigter.

Auch eine etwaige Argumentation á la: „Der Student hat ab dem Zeitpunkt der Unterschift unter den Ausbildungsvertrag kein Interesse mehr am Studium gehabt und ab diesem Zeitpunkt lag also der Studienabbruch vor“ greift m.E. nicht. Was, wenn der Student die Ausbildung lediglich als Option gesehen hat und bis zum tatsächlichen Beginn weiterhin „ordentlich“ studiert hat? Die Option Studium hätte er wahrnehmen könne, indem er einfach die Ausbildung nicht angetreten hätte. Da wäre er wohl vom Ausbilder entlassen worde und hätte sein Studium fortsetzen können.

Im voraus bereits vielen Dank für die Antworten.

Beste Grüße

Sehr gutes Bafög-Forum:
http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegf…

Dort mal fragen! (Anmeldung nicht nötig)

Gruß JK