Hallo zusammen,
wer hat Infos zu folgendem theoretischem Sachverhalt:
A hat im Zeitraum 04/96 – 10/97 Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung erhalten, weil das Einkommen von den Eltern nicht abschließend festgestellt werden konnte.
Nun erhält A in 2009 ein Schreiben des Amtes f. Ausbildungsförderung mit dem Hinweis auf den damaligen Vorbehalt und es werden etwas über 1.000,– € zurückgefordert.
Den Darlehensanteil hat A bereits vollständig getilgt (mit leistungsabhängigem Teilerlass).
Meine Frage:
Verjährt dieser Vorbehalt nicht irgendwann? Immerhin sind seitdem 12 – 13 Jahre vergangen.
Freue mich über jeden Hinweis,
MadMorphi