Es hat jemand das BAFÖG in Höhe von ca. 14280,00 zurück zu zahlen. Es wurden die Raten bei vierteljährlicher Zahlung in Höhe von 315,00 Euro festgelegt. Derjenige hat zwar ab Juni 2010 eine feste Arbeitsstelle, hat aber sehr hohe Schulden, die er abbezahlen muss. Nach allen monatlichen Ausgaben bleibt ihm nur ca. 300,00 Euro für den Lebensunterhalt, Fahrkosten (20 km einfache Strecke jeden Tag zur Arbeit) und überhaupt.
Nachdem ein Freistellungsantrag beim BAFÖG gestellt wurde, erhielt derjenige eine Antwort, dass seine private Wirtschaftliche Belastungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht berücksichtigt werden können. Also er bekam weder eine Freistellung noch Ratenminderung. Außerdem weißt sein Darlehenskonto einen Zahlungsrückstand auf in Höhe einer vierteljährlichr Rate, da er ab Juni 2010 schon arbeitstätig ist. Das heißt, er muss jetzt 2 Raten auf einem Schlag bezahlen (630,00 Euro), ansonsten müssen 6% Zinsen erhoben werden. Der Darlehensnehmer hat aber keine finanzielle Möglichkeit weder den Rückstand noch weitere Raten zu zahlen. Was tun? Warum wird die private Wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers nicht berücksichtigt? So treiben die doch einen in eine noch schlimmere Verschuldung. Gibt es vielleicht doch einen Ausweg aus so einer Situation?
Es hat jemand das BAFÖG in Höhe von ca. 14280,00 zurück zu
zahlen.
Kann gar nicht sein, die Höchstgrenze beträgt 10.000 €.
Hallo Olaf,
das kann schon sein, wenn das Studium vor dem 28.02.2001 aufgenommen wurde.
(Möglicherweise war hier aber einfach die Gesamtsumme gemeint, die auch jetzt noch von Bedeutung ist, wenn man vorzeitig zurückzahlen will.)
Gruß!
Horst
Es hat jemand das BAFÖG in Höhe von ca. 14280,00 zurück zu
zahlen.Kann gar nicht sein, die Höchstgrenze beträgt 10.000 €.
laut http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php:
•Sofern Ihr das Studium am 01.03.2001 oder später aufgenommen habt, ist die Darlehensschuld auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
hier wurde das studium im 1998 augenommen
Hallo Olaf,
das kann schon sein, wenn das Studium vor dem 28.02.2001
aufgenommen wurde.(Möglicherweise war hier aber einfach die Gesamtsumme gemeint,
die auch jetzt noch von Bedeutung ist, wenn man vorzeitig
zurückzahlen will.)
nö, keine vorzeitige rückzhalung
Das Problem lässt sich so nicht nachvollziehen. Erst ab einen bestimmten Mindesteinkommen, das jenseits von 1.000 Euro netto, liegt, ist man zur Rückführung des Bafögs verpflichtet und dann mit einer monatlichen Rate von max. 105,00 Euro. Wenn dann nur noch 300 Euro zum Leben bleiben, was übrigens nicht so viel weniger ist als ALG II, dann sind die Fixkosten offenbar zu hoch. Es mag ja sein, dass der Bafög-Schuldner noch andere Verbindlichkeiten hat, aber wieso sieht er denn nicht diese sondern das Bafög als das Problem? Die anderen Gläubiger sind ja offenbar auch nicht bereit, auf die Rückführung der Schulden zu verzichten. Wieso soll der Staat, dessen Darlehen auch noch unverzinslich ist, hinter diesen Interessen zurücktreten? Hier scheint unabhängig vom Bafög ein allgemeines Problem der Überschuldung vorzuliegen. Dafür kann aber doch jetzt der Staats nichts, oder?
Es mag ja sein, dass der Bafög-Schuldner
noch andere Verbindlichkeiten hat, aber wieso sieht er denn
nicht diese sondern das Bafög als das Problem?
weil die Schulden jetz schon bestehen (ein Kredit) und BAföG Rückzahlung wird jetzt erst angefordert. Mann kann doch schlecht ein Kredit rückwirkend machen, oder?
Hier scheint unabhängig vom Bafög ein
allgemeines Problem der Überschuldung vorzuliegen. Dafür kann
aber doch jetzt der Staats nichts, oder?
ja, es liegt ein Problem der Überschuldung vor, der Staat kann aber dieses Problem auch berücksichtigen. Meine Frage war nicht, ob der Staat was dafür kann oder nicht, sondern, ob da eine Möglichkeit gibt, dass der Staat diese Probleme einsieht.
War ja deshalb auch in Klammern gesetzt, da das hier offensichtlich nicht der Fall war.
Von der Schilderung her klingt es auch nicht so, als ob da Widerspruch eingelegt wurde. Aber auch das hätte wohl wenig Aussicht gehabt.
Gruß!
Horst
weil die Schulden jetz schon bestehen (ein Kredit) und BAföG
Rückzahlung wird jetzt erst angefordert. Mann kann doch
schlecht ein Kredit rückwirkend machen, oder?
So ist es ja auch nicht. Vielmehr steht von Anfang an fest, dass das Bafög zur Hälfte als Darlehen gewährt wird und dass diese Hälfte zurückbezahlt werden muss. Wenn ein Bafög-Empfänger das nicht weiß, liegt ein bedauerliches Missverständnis vor, aber dieses Missverständnis führt ja nicht dazu, dass der Darlehenscharakter des Bafög erst nachträglich herbeigeführt wird.
ja, es liegt ein Problem der Überschuldung vor, der Staat kann
aber dieses Problem auch berücksichtigen. Meine Frage war
nicht, ob der Staat was dafür kann oder nicht, sondern, ob da
eine Möglichkeit gibt, dass der Staat diese Probleme einsieht.
Diese Auskunft wurde dir aber doch schon erteilt. Das Bafög-Gesetz sieht eine Rückzahlung ab fünf Jahre nach dem Ende des Studiums vor und berücksichtigt für die Leistungsfähigkeit allein das Nettoeinkommen.
Mir leuchtet auch nach wie vor nicht ein, wieso der Staat, der ein zinsloses Darlehen gewährt, dieses Darlehen nur deswegen nicht zurückfordern sollte, weil auch andere Gläubiger Geld sehen wollen. Würde er das im Fall des Bafög so halten, könnte man ja meinen, dass dann immer, wenn der Staat Geld zu fordern hat, er darauf verzichtet, bis alle anderen Gläubiger befriedigt wurden.
Eine Überschuldung ist eine überaus unangenehme Situation, aber du kannst nicht erläutern, warum gerade dieser Darlehensgeber dafür zurückstehen soll.
Die Lösung deines Problems liegt jedenfalls weniger darin, eine Stundung beim Bundesverwaltungsamt zu erreichen, als vielmehr darin, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, um der Situation irgendwie Herr zu werden.
Hallo!
Antrag auf Stundung schon gestellt?
MfG
Opec
es wird ein Widerspruch gegen den Bescheid in Form eines Stundungsantrages erhoben. ob es hilft…