Hallo,
Ich habe eine Frage, die die BAföG-Rückzahlung betrifft:
unter diesem Link habe ich folgendes entdeckt (man müsse - egal wieviel BAföG man bezogen habe - maximal 10000 Euro BaföG zurückzahlen):
http://www.helpster.de/so-funktioniert-die-bafoeg-ru…
Für das Studium an allen Hochschulen gilt: Die Hälfte der Förderungssumme muss nicht zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte des BAföG wurde Ihnen als unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden. Die maximale Darlehensschuld beträgt jedoch 10 000 € (insofern Sie nicht vor dem 1.3.2001 mit Ihrem Studium haben). Wenn Sie also insgesamt mehr als 20 000 € BAföG erhalten haben, müssen Sie dennoch nicht mehr als diese 10 000 € zurückzahlen. Da das Darlehen unverzinslich ist, vermehrt sich der Betrag auch im Verlauf der Jahre nicht.
Jetzt meine Frage: kennt jemand den genauen Paragraphen oder wo ist dies genau hinterlegt?
Fühl mich etwas vom BaföG-Amt verarscht… entweder sind die Mitarbeiter schlecht informiert - oder dieser Artikel stimmt nicht. Das Bafög-Amt möchte wesentlich mehr geld von mir…
VG Steffi
