Bafög-Rückzahlung

Hallo,
ich habe an der TU in Darmstadt 2 Semsester studiert und Bafög bezogen. Doch nun habe ich es abgebrochen und bin wieder in meinem alten Beruf tätig. 2 Monate nach meinen Studiumabbruch habe ich schon einen Brief erhalten in dem steht, dass ich das gesamte Bafög innerhalb 6 Wo zurückzahlen soll.
Ist das rechtens?
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Kennt jemand driekte Paragrafen für meinen Fall?
Ich bitte um schnelle Hilfe!!!

LG und Danke im vorraus

Sorry, ich habe leider keinen Paragraphen gefundet, der auf Deinen Fall zutrifft - vielleicht mal im Bafög-Forum anfragen, da findet man meist kompetente Leute …

LG
figuralis

hallo,

das ist nur dann rechtens, wenn das BAfög ungerechtfertig ausgezahlt wurde, dann muss aber eine Begründung dabei sein.
Regulär gezahltes Bafög muss auch nach einem Studienabbruch erst 5 Jahre nach der letzten Auszahlung zurückgezahlt werden.

Du gehst einfach in Widerspruch und forderst eine Begründung

mit freundlichen Grüßen

Stefaniel

hast du dich nicht informiert beim bafög beantragen oder hat es deine mama für dich gemacht oder wie?
wenn man etwas crips besitzt studieren gehen zu wollen oder zu können, dann sollte man wenigstens etwas hirn besitzen und sich beim darlehen zu informieren wann und wie man es zurückzahlen muss, was defenitiv der fall ist… oder lebst du im schlaraffenland wo alles umsonst ist?

Du musst die komplett in voller Höhe zurückzahlen, normaler Weise auch sofort! (tut mir Leid, aber das ist nur gerecht!)
Mein Tipp, geh sofort persönlich zum Amt, mit ein paar netten Worten lassen die sich auf Raten-Zahlung oder gar Stundung bis zum Studium ende ein!
Wenn die raus bekommen, das Du denen nicht Bescheid gesagt hast, werden Deine Chancen geringer und Du kannst sogar wegen BaföG-Betrug drankommen.

Tja, freundlich sein ist bei manchen Menschen Definitionssache und hat durchaus etwas mit Intelligenz zu tun. Traurig, solche Menschen im Forum immer wieder anzutreffen…

Zu der Frage:

Das Bundesverwaltungsamt, welches vermutlich die Rückforderung ausspricht, scheint tendenziell gut ansprechbar. Andere Ämter sind weniger umgänglicher.

Es gibt Möglichkeiten zur Ratenzahlung, zeitweiligen Befreiung usw. Wenn man also nicht das nötige Kleingeld hat, kann man das terminlich schieben.

Keine Sorge wegen der Betrugsangstmache. Das ist deutlich übertrieben.

Also sprich mit denen und mach Deine Situation deutlich. Wird schon…

BG