bafög rückzahlung

Hallo

T hatte während ihres Studiums Bafög erhalten.
Das Studium wurde nicht beendet. T ist erwerblos und hat nunmehr geheiratet.
Kann der Ehemann zur Rückzahlung in Anspruch genommen werden?

gruß
iok

Hallo!

Natürlich nicht. Schulden werden nicht mitgeheiratet !

Aber der Bafög-Kreditanteil muss natürlich schon zurückgezahlt werden, vom Ex-Student selbst.

MfG
duck313

Hallo,

nein, der Ehemann ist nicht zur Zahlung verpflichtet.

Er ist aber sehr wohl verpflichtet, der Ehefrau Unterhalt zu gewähren, incl. Taschengeld.
Dieses Taschengeld kann zur Rückzahlung verwendet werden.

Grüße
miamei