Bafög Rückzahlung

Hallo,

als ich Anfang zu studieren hat man uns immer erzählt, dass man wenn man so und so schnell studiert und zu den so und so viel besten gehört, muss man nur so und so viel prozent des gesamten erhaltenen Bafögs zurückzahlen. Bald wird auch meine 5 jahresfrist ablaufen und ich würde gerne wissen, wo ich infos zu meiner obigen andeutung, bezgl. der so und soviel prozent finden kann. Oder war alles nur ein Traum und schnell sein zahlt sich nicht aus?

Vielen Dank im voraus

als ich Anfang zu studieren hat man uns immer erzählt, dass
man wenn man so und so schnell studiert und zu den so und so
viel besten gehört, muss man nur so und so viel prozent des
gesamten erhaltenen Bafögs zurückzahlen.

Hallo ramis, ich kenn mich mit BaföG nicht aus, hab aber folgendes gefunden --> http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_merk05.php (bissel runterscrollen bis „Darlehensteilerlass“)

Hoffentlich hilfts.

MfG

Hallo Ramis,

das mit dem Darlehenserlass aufgrund der Anschlussnote stimmt wirklich. Du musst aber einen entsprechenden Antrag stellen. Als Nachweis musst Du glaube ich eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen. Aber das wird das Bundesverwaltungsamt schon mitteilen. Auszug aus der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes:
"Die Höhe des Erlasses richtet sich nach der Ausbildungsdauer.
Von den Darlehensbeträgen, die nach dem 31.12.1983 für Ihren Ausbildungsabschnitt geleistet wurden, werden
25% erlassen, wenn sie innerhalb der Förderungshöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben,
20% erlassen, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben,
15% erlassen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben.

Die Abschlussprüfung ist zu dem Zeitpunkt bestanden, zu dem Sie Ihren letzten Prüfungsteil abgelegt haben.

Der Teilerlass wird nur auf Antrag gewährt, der formlos innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt zu stellen ist.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum des Antrags. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden."

http://www.bva.bund.de/aufgaben/bafoeg/rueckzahlung/…

Etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der 5 Jahre wirst Du vom Bundesverwaltungsamt ein Informationsschreiben erhalten, in dem alles erläutert ist. Darauf hin kannst Du den Antrag stellen. Tip, wenn man die Darelehenssumme vorzeitig zurückzahlt, gibt es ebenfall nochmal einen Teilerlass.
Sollte solch ein Schreiben nicht bei Dir eintreffen, musst Du reagieren und Bescheid geben. Ebenfalls muss dem Bundesverwaltungsamt jede Adressänderung mitgeteilt werden, ansonsten sind 20 Euro Verwaltungsgebühren fällig.

Grüße

Hallo charon,

du hast es gant richtig beschrieben.

Ciao maxet.

Infos z. B. bei:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#bafoeg-rueck…

Gruß JoKu