BaföG - Rückzahlung

Hallo,
nehmen wir man an, eine Studentin ist im sechsten Semester und hat bisher BaföG bezogen ca. 390 EURO. Dieses BaföG stand ihr zu, weil ihre Eltern UND ihre zwei Geschwister noch zu Hause lebten und zu Schule/Lehre mußten, als kein bzw. ein kleiner Lehrlingsgehalt hatte.
Nun ist die älteste Schwester aber fertig mit der Lehre und ausgezogen.
Jetzt hat die Behörde der Studentin geschrieben, sie müsse für den zurückliegenden Zeitpunkt einen Betrag von ca. 600,00 EURO mit einem Schlag zuviel erhaltenes BaföG zurückzahlen. Die Studentin kann sich ca. 300,00 EURO im Familien- und Freundeskreis zusammenleihen. Aber die restlichen 300,00 EURO nicht.
Ich das rechtens, dass die Behörde dann rückwirkend schon gezahlte BaföG-Gelder in solch einer Höhe zurückfordert auf einen Schlag - das ist für Studis SEHR viel Geld.
Weiters bekommt die Studentin jetzt nur noch ca. 8o EURO BaföG. Die Eltern haben ein NEUES Haus gebaut und auch noch Schulden darauf. Vater arbeitet ganztags, Mutter halbtags. Angeblich würden sie zuviel verdienen - was ist aber mit den Schulden, werden die NICHT mit eingerechnet in die BaföG-Gewährung?
DANKE, ich bin froh für jeden Hinweis oder Rat.

Grüße
Marie

Hallo Marie,

ich kenne mich in den heutigen Regeln des Bafög nicht mehr aus, aber aufgrund dessen, dass noch immer Bafög- Anspruch besteht, sollte man beim Bafög- Amt mal nachfragen, ob man diesen Betrag auch stunden kann bzw. in Raten zurück zahlen.

Gruß
caterby

Hallo caterby,
ist bereits geschehen, Antwort: NEIN…
Danke für Deine Nachricht.
Grüße
Marie

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Seeehr gutes Bafög-Forum: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…
KOmpetente Antworten innerhalb von 24h bis 48h;
keine ANmeldung nötig, anonym möglich.

Grüße
JoKu

Hallo JoKu,
vielen Dank für den Link, werde ich sofort hinschreiben.
Grüße
Marie

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Hallo JoKu,
vielen Dank für den Link, werde ich sofort hinschreiben.
Grüße
Marie

Ja, mach mal. Das Ergebnis interessiert mich auch.

Kommt dann vielleicht mit in meine BAföG-Seite (http://www.klicktipps.de/bafoeg.php)

Grüße
JoKu

Hallo Marie,

wenn du das BAfög damals unter Vorbehalt bekommen hast ( das steht auf dem Bewilligungsbescheid drauf), dann musst du zurück bezahlen. Du bist auch verpflichtet, bei Änderungen sofort das BAFÖG-Amt zu unterrichten , steht glaube ich 55 oder 66 sgb drinnen.

grüße
lara

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