Ist der Darlehensanteil des BaföGs, wenn er in einem Mal vollständig zurückgezahlt wird von der Steuer absetzbar? Wenn ja, unter welche Kategorie fällt das? Kosten für Aus- bzw. Weiterbildung (vorgezogene Werbungskosten) oder außergewöhnliche Belastungen?
Hallo,
ist nicht absetzbar.
Gruß,
Micha
Schade, danke trotzdem
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