Bafög-Rückzahlung als Aufwendung in der EÜR

Hallo Zusammen,

nach meinem Studium und einem Bachelorabschluss arbeite ich seit drei Jahren als freiberuflicher Videojournalist.

Während meines Studiums habe ich BAföG bekommen. Nun ist es an der Zeit ein Teil der Gelder zurück zu zahlen. Meine Frage ist: kann ich die einmalige Zahlung oder monatliche Raten, die ich an BAföG bezahle, bei meiner Steuererklärung gültig machen? Das sind 5,5 Tausend Euro, die ich zurück zahlen muss und das ist nicht gerade wenig für mein „Ein Mann Betrieb“

Über Sachkündige Antworten würde ich mich sehr freuen!

hallo,

wohl nicht absetzbar.
näheres hierzu siehe:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/forumArchiv/…

und insbesondere:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1532622/

saludos, borito

Hallo,
BAFÖG Rückzahlungen kannst Di in der steuererklärung nicht geltend machen.
Gruss Hermann