Hallo,
mal eine Frage zur Rückzahlungsverpflichtung von BAföG.
Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Ein Vater verdient genug Geld, so dass sein 1. Kind kein Anspruch auf Bafög hat. Dementsprechend muss der Vater das 1. Kind finanziell unterstützen. Im folgenden entschließt sich sein 2. Kind ebenfalls zu studieren. Da die finanziellen Mittel des Vaters nicht auch noch für das 2. Kind reichen, hat das 2. Kind Anspruch auf Bafög.
Irgendwann muss natürlich die Hälfte vom Bafög zurückgezahlt werden.
Muss sich dann das 1. Kind an der Rückzahlung beteiligen, oder muss das 2. Kind die Rückzahlung alleine leisten?
Das 2. Kind kann ja im Grunde nichts dafür, dass es zweitgeboren ist und auch studieren möchte.
Wie ist dort die Rechtslage?
Hallo,
in der Rangfolge sind beide Kinder gleich zu stellen. Heißt, nicht nur Kind 1 bekommt Unterhalt sondern der zahlbare Unterhalt muß auf Kind 1 und 2 aufgeteilt werden.
Die Gleichstellung soll verhindern das Kind 1 alles und Kind 2,3,4 etc leer ausgehen und gar nichts bekommen.
Da dann beide Kinder Bafög beantragen müssen stellt sich auch nicht mehr die Frage wer wann wieviel zurück zahlen muß.
Gruß Sunny
Das heißt, auch wenn diese gleiche Verteilung in der Realität nicht vor kommt, sondern ein Kind ausschließlich Geld vom Vater und das andere Kind ausschließlich Bafög erhält, müssen beide zusammen das Bafög zurückzahlen?
Woraus leitet sich dieses Recht ab?
Hallo,
Nein, nur das Kind was das Bafög bekommt muß dieses auch zurück zahlen. Das kind was keinen Unterhalt bekommt muß quasi die hälfte des Unterhalts bekommen und das andere Kind muß zusätzlich bafög beantragen. Heißt Kind 1 und 2 bekommen Unterhalt und Bafög. Die Eltern sind Barunterhaltspflichtig, und das allen Kindern zu gleichen teilen gegenüber. Dieses muß eben mit allen besprochen werden denn es kann ja nicht sein das Kind 2 das Geld zurück zahlen muß und Kind 1 gar nichts. Von einer Internen Regelung würde ich abraten denn was passiert wenn Kind 1 doch nicht das Bafög mit zurück zahlen will?
Gruß Sunny