BaföG Rückzahlung trotz Kind?

Hallo!
Habe mal irgendwo gelesen, dass man sein BaföG nicht zurück zahlen muss wenn man ein Kind bekommt. Stimmt das? Wenn ja müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden?
Geht das nur wenn man noch während des Studiums schwanger wird oder auch wenn man schon ein Jahr arbeitet (nur so als Beispiel).

Danke,
eure Rennmaus

Hallo rannmaus,

Habe mal irgendwo gelesen, dass man sein BaföG nicht zurück
zahlen muss wenn man ein Kind bekommt. Stimmt das? Wenn ja
müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden?

Zu meiner Zeit war das so, dass man die Raten im Rückzahlungszeitraum nicht fällig waren, wenn man zum Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Raten wegen der Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war.

Geht das nur wenn man noch während des Studiums schwanger wird
oder auch wenn man schon ein Jahr arbeitet (nur so als
Beispiel).

Das heißt, dass das Kind idealerweise geboren wird, wenn das Bundesverwaltungsamt mit der Zahlungsaufforderung kommt.

Meine Information ist aber ziemlich angestaubt, ob und wie das heute geht, weiß ich nicht.

Gruß, Karin