Bafög-Rückzahlung zu hohe Tilgungsrate

Hallo!

Jemand hatte einen Stundungsantrag gestellt für zu Unrecht gezahltes Bafög (ob der Fehler wirklich bei der Person lag, ist eine andere Geschichte und hierfür ohne Belang) so lange die Person noch studiert hat. Da die Person jetzt das Studium beendet hat und noch ein (vergütetes) Anerkennungsjahr machen muß, hat sie einen neuen Antrag gestellt, in dem sie schrieb, sie sei bereit, in monatlichen Raten zunächst à 25,- zu bezahlen (mit der Bereitschaft zu Sondertilgungen, sofern ihr möglich), da sie von etwa 900,- Einkommen etwa 700,- feste Ausgabe hätte (samt Auflistung für was im Einzelnen usw.). Ihr Vorschlag wurde zurückgewiesen, sie könne im Monat sehr wohl 100,- abdrücken, da der Posten „Telefon, Internet, Handy“ mit insg. 100,- monatlich nicht zu ihren zwangsläufigen Ausgaben gerechnet werden könnte. Nun ist es aber so, daß es sich dabei um Verträge handelt, aus denen die Person nicht mal einfach so aussteigen kann, nur um ihre Rückzahlung zu erhöhen. Außerdem muß die Person beruflich (Sozpäd) ja erreichbar sein und es wird auch als selbstverständlich vorausgesetzt, daß man einen Internetanschluß hat, um zu recherchieren und Kontakte z.B. zum betreuenden Dozenten aufrecht zu erhalten und sonstige Kommunikation mit der Uni. Wie ist das, kann sie das irgendwie geltend machen? Gilt es, daß sie vom Beruf abgesehen auch soziale Kontakte benötigt und die Person aufgrund ihrer Gehbehinderung Einschränkungen unterliegt im „mal eben wo hin fahren“; außerdem keine Freunde in der Umgebung mehr hat, sondern nur weit weg? Sie kann doch nicht ihre sozialen Kontakte dazu abbrechen… Inwiefern das für die allerdings von Belang ist, ist nicht bekannt.
Davon ganz abgesehen muß die Person jeden Cent sparen, um sich ein Kfz zuzulegen: sie hat im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte Antrag auf Kostenübernahme für Führerschein und Kfz gestellt, da der Weg zur Arbeit für sie äußerst beschwerlich ist aufgrund der Gehbehinderung. Der Kostenträger würde jedoch nur einen Teil der Kosten übernehmen, den Rest muß die Person selbst aufbringen. Das Bafögamt kann dann doch nicht a) hergehen und sagen, „verkauf das Auto, gib uns das Geld“, es wurde ihr doch im Rahmen einen Antrags zur Eingliederung Behinderter gewährt? und b) die Person daran hindern, dafür zu sparen, daß sie das Kfz so bald als möglich nutzen kann, indem sie spart, um den Rest hinzuzahlen zu können?
Was könnte sie also in einer vom Bafögamt geforderten Stellungnahme zu ihrer Bereitschaft, 25,- plus Sondertilgungen (dann wenn möglich) und dem Punkt „Handy, Internet, Telefon“ schreiben?

Grüße!

Hier gibt es ein sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…

Gruß JoKu