Bafög - Rückzahlungspflicht - wie lange?

Hallo und Guten Tag,

das Studium an der Fachhochschule wurde 1998 aufgrund von Exmatrikulation abgebrochen. Inzwischen ist die Person 46 Jahre alt, arbeitet Teilzeit und erhält zusätzlich ALG 2. Daher kann das erhaltene Bafög nicht zurückgezahlt werden. Die Teilzeitbeschäftigung bestand schon, bevor die Rückzahlung begann und wurde, als die Rückzahlung in Kraft hätte treten sollen, immer durch Stundung ausgesetzt. Wie lange ist man überhaupt rückzahlungspflichtig - bis man in Rente geht oder noch darüber hinaus?

Danke im Voraus.

Hallo und Guten Tag,

Ebenso.

Wie lange ist man überhaupt rückzahlungspflichtig - bis man in Rente geht oder noch darüber hinaus?

Im Prinzip ja.
Des Weiteren droht nach 22 Jahren die Vollstreckung der rückständigen Beträge.

Hier steht alles offiziell dazu: (Bundesverwaltungsamt, also kein bla-bla-Blog)
[http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_538766/DE/Aufgaben…](http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_538766/DE/Aufgaben/Abt IV/BAfoeG/FragenzurRueckzahlung/fragenzurrueckzahlung-node.html nnn=true)

Lies auch dieses: (allgemeine Informationen, kommerziell)
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/rueckzahlung…

Oder hier: (nicht rechtsrelavant, private Seite)
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/20.php

Schönen Gruß
T.