Bafög schädlicher Verdienst

Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Folgendes Szenario:

Mutter:

geschieden, neu verheiratet, zusammenveranlagt, 450€ (geplant Aufstocken auf Teilzeit mit 1.000€)

Vater:

geschieden, neu verheiratet, zusammenveranlagt, selbständig

Das Einkommen der Mutter und des Vaters ist so niedrig, dass der Sohn Bafög bekommt (läuft bereits und ist genehmigt).

Neue Situation:

Die Mutter erwirbt mit dem neuen Ehemann eine Eigentumswohnung zur Vermietung an ihre Eltern. Die Miete wird 70% des orstüblichen Mietpreises betragen. Diese Miete decken die Kosten der Finanzierung nicht – es entsteht also ein monatlicher Verlust.

Frage:
Wird dann die Mieteinnahme zu 50% als das Einkommen der Mutter gewertet? Wird für Bafög auch die „Schulden“ angerechnet? Denn in diesem Fall wäre ja kein „Gewinn“ da der ihr Einkommen erhöhen würde. Wir sind uns nicht sicher, ob die Mutter dann zuviel „verdient“ und somit der Anspruch auf Bafög entfällt.

Danke, Grüsse und bitte bleibt gesund. Joki

Das wäre dann der Fall, wenn diese Mieteinnahme vom Finanzamt als Einkommen gewertet würde, und das glaube ich eher nicht. Und dann auch erst im übernächsten Jahr (2022).

Hallo!

Das Bafög kennt nur Einnahmen, zu denen auch Mieteinnahmen gehören, aber keine Ausgaben ala Immobilienkredit.
Grade da wäre es sonst ja ein Leichtes, kurz vorm Studium des Kindes noch schnell ein Haus als Kapitalanlage zu kaufen, und den Staat schön fürs Kind zahlen zu lassen.

Jetzt noch folgendes:

Dein Vater ist geschieden und neu verheiratet. Weil er neu verheiratet ist, gilt für ihn der Freibetrag von 1835€ eines Ehepaares. Das Einkommen seiner neuen Frau zählt eigentlich nicht, aber weil sie zusammen veranlagt sind, hat jeder rechnerisch die Hälfte des Gesamteinkommens. Wenn die Frau weniger verdient als er: Gut für ihn, das schmälert sein Einkommen. Wenn sie mehr verdient: Schlecht, das geht bei ihm mit drauf.

Deine Mutter ist auch verheiratet, der Freibetrag ist daher ebenfalls 1835€. Der Kredit ist völlig egal fürs Bafög.
Die Frage ist vielmehr, wer denn jetzt die Mieteinnahmen hat. Wenn die nur der neue Ehemann hat (und er alleiniger Vermieter ist), zählen die nicht unmittelbar zu ihrem Einkommen. Aber wenn beide zusammen veranlagt werden, zählt die Miete eben zum Gesamteinkommen dazu, was dann durch Zwei geteilt wird.

Und bevor man jetzt auf Gedanken kommt: Man sagt Beamten ja eine gewisse Lethargie. Wenn die aber feststellen, daß ER eine Wohnung gekauft hat und für eine unterdurchschnittliche Miete an IHRE Eltern vermietet wird, die Mutter schnell feststellen, wie viel an der vermeintlichen Lethargie wirklich dran ist.

1 Like

Sicher? Das Bafög übernimmt doch die Zahlen des Finanzamtes.

Irgendein Prozentsatz des Kaufpreises (ich glaube 2) kann jährlich von den Mieteinnahmen abgesetzt werden, ferner Grundsteuer, Reparaturkosten, Zinsen für den Immobilienkredit und vielleicht noch was.

Auf jeden Fall greift das erst in 2 Jahren. Es wird das Einkommen des vor-vorigen Jahres als Grundlage genommen, außer man stellt einen Antrag auf Aktualisierung, und das macht man nur, wenn das Einkommen sinkt.