bafög/ schulabbruch

hallo, ich gehe auf ein berufskolleg in nrw und mache dort mein fachabi. ich möchte aber eine ausbildung anfangen und habe die möglichkeit zuerst ein praktikum zu machen. das problem ist, dass ich das praktikum ab sofort anfangen müsste. meine frage ist, ob ich weiter bafög bekomme wenn ich die schule vor schuljahresende abbreche um das praktikum anfangen zu können?

hallo ,

nein - es handelt sich um Schülerbafög und keine Ausbildungsvergütung.
Erkundige dich beim Arbeitsamt, ob die dich unterstützen können, da es sich um einen unvergüteten Teil einer Ausbildung handelt.

Stefaniel

bafög/ schulabbruch
das fachabi ist gleichzeitig eine ausbildung zur kaufmännischenassistentin. macht das einen unterschied?

hallo Ananas

ja, denn es ist eine schulische Ausbildung. Die Ausbildung, die du anstrebst ist doch betrieblich und wird vergütet oder ?

Stefanie

das fachabi ist gleichzeitig eine ausbildung zur
kaufmännischenassistentin. macht das einen unterschied?

in meiner jetzigen „ausbildung“ muss ich jeden tag zur schule, ich bin in keinem betrieb. mein praktikum habe ich in einer arztpraxis.

Dann solltest du dich schnellstens an dein BAföG-Amt wenden und fragen, ob ein Wechsel möglich ist.
Pauschal kann ich das nicht beantworten, da ich nicht weiß, wie lange du die erste Schule besucht hast und ob die zweite überhaupt förderungsfähig ist.

ST.

in meiner jetzigen „ausbildung“ muss ich jeden tag zur schule,
ich bin in keinem betrieb. mein praktikum habe ich in einer
arztpraxis.

Erst nachfragen dann wenn genehmigt handeln

Hallo,

ich weiß nicht ob das überprüft wird, aber auch wenn man durchfällt muss man das Bafög nicht zurückzalen, weil man es rechtswidrig erhalten hat.

Jedoch muss man seiner Pflicht nachkommen, dem Bafögamt mitzuteilen, dass man nicht mehr dem Grund der Zahlung (erlangen des Fachabi’s) nachkommen wird. Sollte das Bafögamt merken, dass man etwas anderes gemacht hat ohne das Bafögamt davon zu unterrichten muss man das Geld ab diesem Zeitraum zurückzahlen.

Was jedoch ist, wenn man bis zum Ende in der Schule „eingeschrieben“ bleibt, weiß ich nicht. Die Höhere Handelsschule wird jedoch vielleicht ein Fernbleiben den Behörden melden müssen.

Gruß Opec