Bafög, Schuljahr wiederholen

Sagen wir mal jemand geht auf eine 3 jähriges Berufskolleg mit abschließender FH Reife. Er bekommt Bafög und bleibt sitzen. Würde er nächstes Jahr weiterhin Bafög bekommen wenn er es beantragen würde.

Wenn er den Jahresfortgang besteht, also vor der Abschlussprüfung max in einem Fach auf einer 5 steht, dann bekommt er kein Bafög. Zumindest ist das in Bayern auf der BOS so, da man ja dann trotzdem in die 13. Klasse gehen könnte. Vielleicht ist es aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Im Falle des Nichtbestehens, kann dem Schüler aber durchaus auch eigenes Verschulden vorgeworfen werden (z. B. unentschuldigte Fehltage oder sonstige Aufälligkeiten). Es kommt halt oft auf die Schule darauf an. Ich schätzte das Bafögamt fragt nicht von alleine bei der Schule nach, aber wenn die Schule es für richtig hält, setzt sie sich mit dem Amt in Verbindung.

Guten Tag,

danke für Ihre hilfreiche Antwort.
Wenn also der Schüler im ersten Schuljahr der drei Schuljahre sitzenbleibt bekommt er in dem Jahr was er wiederholt weiterhin BAFÖG? Hab es so verstanden.
Es geht ausschließlich um das erste Jahr nicht um ob er nun die FH Reife bekommt oder nicht.

also auf der BOS gibt es zum erreichen der FH Reife eigentlich nur 1 Jahr; wenn man da sitzen bleibt, bekommt man i. d. R. erneut Bafög. Wie es in anderen Bundesländern bei gleich 3 Jahren ist, weiß ich leider nicht. Vielleicht gibt ja auch das Bafögamtauskunft.