Hallo Timo!
Danke zunächst schon einmal, DU hast mir schon weitergeholfen. Scheinbar liegt der Schlüssel in folgenden Bedingungen:
- zwischen der bisherigen Tätigkeit (sollte sie eine ausgeübt
haben) Deiner Bekannten und der nach BAföG förderungsfähigen
Ausbildung muss ein unmittelbarer Zusammenhang stehen (siehe
Absatz 1 Nummer 9 unter oben angegebenen Link)
oder
- Deine Bekannte muss innerhalb der Bundesrepublik mindestens
fünf Jahre beschäftigt gewesen sein, da bin ich mir aber nicht
ganz schlüssig. Siehe Absatz 2 Nummer 1 unter oben genannten
Link.
Die Kindeserziehung zählt ja als Vollzeit-Arbeitsverhältnis, so daß zumindestens der 2. Punkt (jetzt hoffe ich, daß Sie insgesamt 5 Jahre mit der Tochter in Deutschland gemeldet war - während des Sommers leben die beiden immer einige Monate in Spanien) zutreffend ist.
Es sei denn, ein „Pädagogisches“ Studium ist Ziel der Ausbildung (ist es indirekt tatsächlich) - und man leitet einen „unmittelbaren“ Zusammenhang zwischen der Kindeserziehung und einem „pädagogischem“ Studium her… 
Die Tatsache, dass sie eine Tochter hat spielt im BAföG nur
bei ihren Einkommens und Vermögens- grenzen eine Rolle…
(Diese Tatsache hatte ich mit angeführt, weil es im rechtlichem Sinne als bedingt Arbeitsverhältnis zählt)!
mit Kind darf Mensch mehr verdienen (ergo auch mehr arbeiten,
aber diese Schizophrenie sieht die Rechtsprechung offensichtlich
nicht 
hmm - Schizophrenie setzt doch Geist vorraus… 
Die Tatsache, dass sie mit ihrem Lebensgefährten nicht
verheiratet ist, spielt auch keine Rolle, sprich, anders als
bei der Sozialhilfe, wo auch nicht verheiratete Personen in
die Pflicht genommen werden. Erst in dem Fall, wo sie
heiratet, spielt das Einkommen des Ehegatten eine Rolle.
Sollte dieser aber zufällig die deutsche Staatsangehörigkeit
haben, fällt sie auf jeden Fall ins BAföG (natürlich abhängig
von seinem Einkommen)
Das habe ich so nicht gewusst und befürchtet, daß es eben genau anders herum ist. Jetzt muss ich den beiden raten, eine mögliche Hochzeit bis nach der Ausbildung aufzuschieben (es sei denn, die Entlastungen durch eine Heirat sind größer als ein mögliches BAFÖG unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich um ein Darlehen handelt).
Ich hoffe, das verschafft Dir erst mal einen Überblick
Das tut es - nochmals Danke!
Liebe Grüße
Timo
Grüße auch!
Patrick